Osnabrück  Kathrin Wahlmann, haben Sie Verständnis für den Protest der Letzten Generation?

Lars Laue, Dominik Bögel
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Von Lars Laue, Dominik Bögel
| 08.06.2023 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Kathrin Wahlmann (SPD) ist seit gut einem halben Jahr niedersächsische Justizministerin. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
Kathrin Wahlmann (SPD) ist seit gut einem halben Jahr niedersächsische Justizministerin. Foto: dpa/Julian Stratenschulte
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Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD hat sich hehre Ziele gesetzt. Im Interview erläutert sie, wie sie konsequent gegen Automatensprenger und den Betrügern hinter Schockanrufen vorgehen will und wie sie zu den Protestformen der Letzten Generation steht.

Nach der Landtagswahl 2022 wurde Kathrin Wahlmann (SPD) aus Hasbergen (Kreis Osnabrück) für manche recht überraschend von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zur Justizministerin der rot-grünen Landesregierung ernannt. Gut ein halbes Jahr nach ihrem Amtsantritt ist die Juristin in ihrem Ressort fest verankert und hat sich bereits mehreren Themen gewidmet. Manch eines davon ist recht heikel.

Frage: Frau Dr. Wahlmann, Sie sind seit Ende vorigen Jahres Justizministerin von Niedersachsen und waren vorher als Richterin am Landgericht Osnabrück tätig. Fehlt Ihnen der Richterberuf hin und wieder?

Antwort: Ich war unglaublich gerne Richterin, bin im Moment aber sehr zufrieden mit meiner jetzigen Tätigkeit. Ich freue mich dennoch immer sehr, wenn ich Gerichte besuche. Da fühle ich mich dann doch wieder ein bisschen wie Zuhause. Auch als Ministerin sehe ich mich aber weiterhin als Teil des Justiz-Teams.

Frage: Als Richterin hatten Sie es auch mit Geldautomaten-Sprengern zu tun. Das Problem begleitet uns weiterhin. Tun die Banken und Sparkassen genug, um die Sprengungen zu verhindern?

Antwort: Teils, teils. Es gibt Banken und Sparkassenverbände, die stark nachbessern. Es gibt aber auch die, die so gut wie gar nichts machen. Was mir aber vor allem fehlt, ist ein besseres Zusammenwirken aller Banken. Wie in den Niederlanden, wo es flächendeckend Farb- und Verklebesysteme gibt, die das Geld bei einer Sprengung nutzlos machen. So ein einheitliches System wünsche ich mir für Deutschland auch. Damit die Täter wissen: Hier lohnt es sich nicht, Geldautomaten zu sprengen.

Frage: Man könnte es ja mit einer gesetzlichen Vorgabe regeln.

Antwort: Die Banken und Sparkassen haben unserer Innenministerin Daniela Behrens versichert, dass sie bereits energisch an einem besseren Schutzsystem arbeiten. Deshalb würde ich noch abwarten. Sollte sich in den nächsten Monaten dann nichts ändern, werden wir aber tatsächlich den Weg einer Bundesratsinitiative gehen. Eine gesetzliche Vorgabe scheinen sich auch einige Banken zu wünschen, wie ich in Gesprächen gehört habe. Dann hätten sie Klarheit darüber, was sie genau umsetzen müssten.

Frage: Mittlerweile kann man ja nahezu überall bargeldlos zahlen oder Geld abheben. Braucht es da überhaupt noch so viele Geldautomaten?

Antwort: Eine flächendeckende Versorgung mit Bargeld müssen wir sicherstellen. Aber nicht jeder Automat muss in Betrieb bleiben. Etwa in einem Einkaufszentrum, wo man ohnehin Geld an der Kasse abheben kann. In Ballungsräumen muss man schauen, ob ein Abbau hier partiell Sinn ergibt. Aber es darf nicht sein, dass in entlegenen Orten keine Automaten mehr stehen.

Frage: Ein anderes Phänomen sind Schockanrufe, die immer dreister und aggressiver werden und ältere Menschen um ihr Erspartes bringen. Was unternimmt Niedersachsen, um dagegen vorzugehen?

Antwort: Die Polizei tut in diesem Bereich sehr viel. Vor allem in der Aufklärungsarbeit. Beispielsweise auf Seniorenfeiern oder in Seniorenheimen. Da werden dann Mitschnitte solcher Anrufe abgespielt, um älteren Menschen die Masche der Betrüger aufzuzeigen.

Frage: Braucht es denn auch gesetzliche Verschärfungen?

Antwort: Ich wüsste nicht, an welcher Stelle man Gesetze verschärfen sollte. Denn strafbar ist es ja, nur kommt man bislang schwierig an die Täter dran. Eine Erhöhung des Strafrahmens würde aus meiner Sicht nichts bewirken. Prävention ist da der bessere Weg. Dass der Angerufene merkt „Aha, da geht etwas nicht mit richtigen Dingen zu“ und direkt auflegt. Aber auch die Banken sind inzwischen stärker für das Thema sensibilisiert und werden schneller aufmerksam, wenn ein älterer Mensch aus dem Nichts eine große Summe Geld abheben möchte.

Frage: Vor kurzer Zeit haben Sie sich dafür ausgesprochen, den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie von einer Straftat wieder auf ein Vergehen herunterzustufen, um bestimmte Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Etwa, wenn eine Mutter im Klassenchat ihrer Tochter ein derartiges Video entdeckt und dieses zur Prävention anderen Eltern zeigt. Wie wollen Sie sicherstellen, dass nachgewiesene Straftäter dennoch eine angemessene Strafe erhalten?

Antwort: Kinderpornografie ist eine gravierende Straftat und ich will hier auch nichts „abschwächen“. Deshalb will ich die Obergrenze des Strafmaßes von zehn Jahre Gefängnis auch beibehalten. Es geht jedoch um die von Ihnen beschriebenen Fälle. Eine Mutter, die ein derartiges Video als Warnung an andere Eltern weiterleitet, darf dafür keine Strafe erfahren. Solche Fälle hat der Gesetzgeber auch nicht gemeint, als er den Strafrahmen angehoben hat. Derartige Verfahren können aber nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, weil dies nur bei Vergehen geht. Deswegen bin ich für eine Herabstufung. Die tatsächlichen Täter werden wir weiterhin empfindlich bestrafen.

Frage: Wie wollen Sie dies erreichen?

Antwort: Bislang wurde nicht viel getan, weil das gesamte Thema sehr heikel ist und schnell falsch verstanden wird. Ich habe einen Antrag auf eine Änderung auf der diesjährigen Justizministerkonferenz Ende Mai gestellt, der auch angenommen wurde. Nun liegt es an Bundesjustizminister Buschmann, die Sache anzugehen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dies hat er auch zugesagt.

Frage: Dieses Jahr schockierten mehrere Fälle von Gewalt unter Minderjährigen die Gesellschaft. Oft auch mit Todesfolge, wie im Falle der Ermordung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg. Die minderjährigen Täterinnen sollen sich im Vorfeld gezielt über das gesetzliche Strafmündigkeitsalter informiert haben, das in Deutschland bei 14 Jahren liegt. Wie stehen Sie angesichts solcher Fälle zu einer Senkung des Strafmündigkeitsalters?

Antwort: Ich halte das für keine Lösung. Solche Fälle sind ganz schlimm, aber durch eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters lassen sie sich nicht verhindern. Irgendwo muss man eine Grenze setzen und ich glaube, diese liegt mit 14 Jahren genau richtig. Darüber haben sich Juristen und Psychiater viele Gedanken gemacht. Ich glaube auch, dass Jugendliche mit 14 Jahren ihr Verantwortungsbewusstsein gut einschätzen können und wissen, was für Konsequenzen Taten nach sich ziehen.

Frage: Ein Thema, das auch viele Menschen beschäftigt, sind die Aktionen der Protestgruppe Letzte Generation. Inzwischen wurden auch erste Mitglieder für ihre Taten verurteilt. So erhielten zwei Männer in Heilbronn Freiheitsstrafen von zwei beziehungsweise drei Monaten – um sich kurz nach Urteilsverkündung wieder auf die Straße zu kleben. Glauben Sie, härtere Strafen könnten da abschreckend wirken?

Antwort: Das glaube ich nicht. Ich habe den Eindruck, die Aktivisten sind so von ihrem Anliegen überzeugt, dass auch härtere Strafen sie nicht abhalten werden. Dennoch werden die Strafen in Zukunft wahrscheinlich höher ausfallen, insbesondere für die Wiederholungstäter. Das fängt dann mit einer Geldstrafe an und schaukelt sich immer mehr hoch, bis man irgendwann bei einer hohen Freiheitsstrafe ist.

Frage: Ob Gemälde beschmieren oder sich auf die Straße kleben: Haben Sie Verständnis für die Protestformen der Letzten Generation?

Antwort: Ich teile die Ansicht, dass der Klimaschutz ein hehres Ziel ist, aber wer Straftaten begeht, der muss dann auch mit einer Bestrafung rechnen. Im Übrigen gehen diese Protestformen weit über das hinaus, was wir in unserer demokratischen Gesellschaft unter einem legitimen Protest verstehen. Jede Form des Protests muss sich im Rahmen unserer Gesetze bewegen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss das auch geahndet werden.

Frage: Die Berliner Landesregierung prüft derzeit, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Der Landesvorsitzende der CDU Niedersachsen, Sebastian Lechtner, hat sie in einem Interview mit unserer Zeitung ausdrücklich aufgefordert, dies auch zu tun.

Antwort: Warum sollte ich das tun? Wir haben ja Staatsanwaltschaften, die prüfen können, ob es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt. Wenn ich das jetzt als Justizministerin prüfe oder mich da einmische, dann ist das ja eine Form der Einflussnahme. Ich habe da vollstes Vertrauen in die Staatsanwaltschaften, dass diese die Sachverhalte zutreffend prüfen.

Frage: Auch an ihrer kürzlich geforderten Wegtragegebühr – also, dass die Aktivisten die Kosten für die Polizeieinsätze, die sie auslösen, übernehmen – hält die CDU fest. Gehen Sie da mit?

Antwort: Nein, bei anderen Straftaten wird der Einsatz der Polizei ja auch nicht in Rechnung gestellt. Letztlich bezahlen wir alle dafür ja auch Steuern. Würden wir bei den Klimaaktivisten nun anders verfahren, müssten wir dies im Sinne der Gleichberechtigung auch bei jedem Fahrraddiebstahl oder Autounfall tun. Ich glaube nicht, dass dies dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entspricht.

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