Polizei warnt vor neuer Masche 74-Jähriger übergibt an seiner Haustür 50.000 Euro an Telefonbetrüger

| 31.05.2023 12:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Telefonbetrüger täuschen Betroffene mit immer perfideren Maschen. Symbolfoto: DPA
Telefonbetrüger täuschen Betroffene mit immer perfideren Maschen. Symbolfoto: DPA
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Auf angebliche Unfälle von Angehörigen fallen nicht mehr viele Menschen rein. Telefonbetrüger ändern ihre Masche. Auf die ist kürzlich ein 74-Jähriger aus dem Oberledingerland reingefallen.

Oberledingerland - Auf eine neue Betrugsmasche am Telefon ist vergangenen Donnerstag ein 74 Jahre alter Mann aus dem Oberledingerland reingefallen – er händigte den Betrügern 50.000 Euro in bar aus. Weil viele Menschen auf den perfiden Anruf, welcher einen schweren Unfall eines Angehörigen vorgaukelt, nicht mehr reinfielen, hätten die Betrüger ihr Vorgehen modifiziert, schreibt die Polizei in einer Mitteilung.

Im Fall des 74-Jährigen täuschten die Betrüger am Telefon vor, dass mit dem Geld ein Medikament für den angeblich kranken Sohn des Mannes bezahlt werde. Laut Polizeibericht wurde der 74-Jährige in der Mittagszeit von einem Mann angerufen, der sich als sein Sohn ausgab. Die Herkunft der Telefonnummer sei laut Anzeige Großbritannien gewesen. Um gleich vorzubeugen, habe die Person behauptet, dass seine Stimme nicht eindeutig zu erkennen sei, da er an einem Sauerstoffgerät liege. Es ginge ihm sehr schlecht und nur ein bestimmtes Medikament aus den USA könne sein Leben retten. Das Medikament sei in Deutschland jedoch nicht zugelassen und müsse daher umgehend aus den Staaten für 50.000 Euro herbeigeschafft werden.

Niemals fremden Menschen Gelbeträge aushändigen

Das Gespräch sei dann an eine weibliche Person übergeben worden, die sich als Ärztin ausgegeben habe. Auch sie hat dem 74-Jährigen laut Polizei eindringlich mitgeteilt, dass er unbedingt das Geld aufbringen müsse, egal in welcher Form. Weiter heißt es im Gesprächsprotokoll, dass der Mann den Betrag „auf keinen Fall überweisen“ soll. Eine Übergabe an einen Klinikmitarbeiter sei „zwingend erforderlich“.

Da der Betroffene über die geforderten Barmittel laut Polizeibericht verfügt hatte, übergab er den Betrag an eine männliche Person, welche noch während des Telefonates an der Haustür erschienen war. Schließlich sei ihm vorgegaukelt worden, dass die Krankenkasse ihm das Geld zurückerstatte.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Betroffene niemals auf Aufforderung fremder Menschen Geldbeträge aushändigen oder überweisen sollen. Bei Geldforderungen am Telefon sei immer von einem Betrug auszugehen, egal wie herzzerreißend oder schockierend die beschriebene Geschichte sei. Grundsätzlich empfiehlt die Polizei bei solchen Telefonaten, immer erst selber Kontakt mit den Angehörigen aufzunehmen.

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