Berlin  Nach Razzia: Welche Strafen drohen der „Letzten Generation“?

Rebecca Niebusch
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Von Rebecca Niebusch
| 25.05.2023 17:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Abdruck von zwei Händen ist bei einer Straßenblockade der Letzten Generation zu sehen. Foto: dpa/Paul Zinken
Der Abdruck von zwei Händen ist bei einer Straßenblockade der Letzten Generation zu sehen. Foto: dpa/Paul Zinken
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Ist die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung? Dieser Frage geht die Staatsanwaltschaft München mit einer groß anlegten Razzia bei Mitgliedern nach. Welche Strafen jetzt auf die Aktivisten zukommen könnten.

Am Mittwoch sind bei einer bundesweiten Razzia 15 Wohnungen von Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ durchsucht worden. Dabei war auch die Wohnung von Sprecherin Carla Hinrichs im Berliner Stadtteil Kreuzberg im Visier der Ermittler. Verantwortlich ist die Staatsanwaltschaft München. Sie geht mithilfe der Durchsuchungen dem Verdacht nach, dass die Gruppe eine kriminelle Vereinigung ist.

Doch das ist nicht der einzige, was der Klimagruppe vorgeworfen wird, sagen die Münchener Ermittler: Die Vorwürfe im Überblick und welche Konsequenzen sie für die „Letzte Generation“ haben könnten.

Laut Paragraph 129 des Strafgesetzbuchs ist es verboten, eine Vereinigung zu gründen oder ihr beizutreten, wenn „deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind“.

Die „Letzte Generation“ macht vor allem mit Sitzblockaden auf sich aufmerksam, bei denen sich Mitglieder auf die Straße kleben. Viele Juristen interpretieren das als Nötigung, die in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

Der Nachweis zur Bildung einer kriminellen Vereinigung sei allerdings schwieriger, sagt Staatsrechtler Friedhelm Hufen von der Universität Mainz gegenüber dem „Münchner Merkur“. „Die strafbaren Aktionen der Gruppe sind ja nicht eigentliches Ziel“, so Hufen. „Auch Verstöße gegen die Verfassungsordnung, die zu einem Verbot führen können, sind kaum in einer solchen Durchsuchung zu ermitteln, sondern allenfalls Sache des Verfassungsschutzes.“

Laut der Berliner Staatsanwaltschaft sei das Verhalten der Aktivisten zwar ein „dauerhaftes Lästigwerden“, aber für eine kriminelle Vereinigung fehle es an einer „gewissen Erheblichkeit“ der Straftaten, berichtet der „Tagesspiegel“. Bayern dagegen sieht in der Gruppe eine „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“.

Die Ermittler werfen den Beschuldigten außerdem vor, eine Spendenkampagne „zur Finanzierung weiterer Straftaten“ organisiert zu haben. Es seien dabei mindestens 1,4 Millionen Euro zusammengekommen. Auch Gerichtskosten, Schadensersatzforderungen und Geldstrafen seien mit diesem Geld beglichen worden. Woher das Geld stammt, ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen.

Dem LKA zufolge stehen zwei Beschuldigte außerdem unter Verdacht,  die Ölpipeline Triest-Ingolstadt sabotiert zu haben. Der Betrieb der Pipeline sei fünf Stunden zum Erliegen gekommen, so die Polizei. Neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung wirft die Generalstaatsanwaltschaft München den beiden Aktivisten die Störung öffentlicher Betriebe vor.

Sollte der Vorwurf, dass die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung ist, irgendwann vor Gericht landen, ist der Ausgang des Verfahrens den Experten zufolge ungewiss.

Die aktuellen Ermittlungen sind bei der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt. Das bedeute nicht, dass man die „Letzte Generation“ als extremistisch oder terroristisch einschätze, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Wir gehen nach jetzigem Ermittlungsstand davon aus, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handelt – wohlgemerkt nicht um eine terroristische“, sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Haben Spender, die die „Letzte Generation“ mit Geld unterstützt haben, jetzt rechtliche Konsequenzen zu fürchten, falls sie eine kriminelle Vereinigung unterstützt haben? „Wenn man zum Beispiel Überweisungsscheine mit einem entsprechenden Verwendungszweck oder Rechnungen von Klebstoffen finden würde, könnten diese Personen strafrechtlich belangt werden“, erklärt Staatsrechtler Hufen. Ob dies aber auch rückwirkend möglich ist – das sei angesichts der aktuell noch unsicheren Rechtslage eher zweifelhaft, sagt Michael Götschenberg, ARD-Experte für Terrorismus und Innere Sicherheit, gegenüber dem WDR.

Die Generalstaatsanwaltschaft München erklärte auf Nachfrage des RBB: Das aktuelle Verfahren richte sich nicht gegen die Spender.

Die „Letzte Generation“ zu verbieten, wäre formal möglich, so Jurist Hufen. Allerdings fehle eine entsprechende Begründung: „Es ist nicht ersichtlich, dass die Zwecke und die Tätigkeit der ‚Letzten Generation‘ als solche strafbar sind, gegen die Grundsätze der Verfassung verstoßen oder die Verfassung außer Kraft setzen wollen“, so Hufen.

Das wäre anders, wenn die Mitglieder anstreben würden, dass der Bundestag abgeschafft und an die Stelle eine Art Ökodiktatur treten sollte. „Dann wäre die verfassungsmäßige Ordnung in Gefahr – und ein Verbot sehr gut begründet“, sagt Hufen.

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