Weideprojekt in der Kritik  Zwei tote Heckrinder auf Nabu-Fläche in Nüttermoor

Tatjana Gettkowski
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Von Tatjana Gettkowski
| 24.05.2023 17:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Anders als die Schwarzbunten sind Heckrinder wilde Tiere. Foto: Gettkowski
Anders als die Schwarzbunten sind Heckrinder wilde Tiere. Foto: Gettkowski
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Im Nabu-Beweidungsprojekt Thedingaer Vorwerk mussten innerhalb weniger Tage zwei verletzte Heckrindkälber eingeschläfert werden. Ein Zusammenhang zu einer missglückten Blutentnahme wird jetzt geprüft.

Nüttermoor - Auf der Weidefläche Thedingaer Vorwerk des Nabu in Nüttermoor gibt es zwei tote Heckrinder. Die Tiere hatten sich offenbar verletzt und wurden von einem Tierarzt eingeschläfert. Das bestätigte jetzt Matthias Freter, Sprecher des Nabu Niedersachsen. In der vergangenen Woche hatte der Nabu aufgrund von Nachfragen bezüglich seiner Tierbestände in den Weideprojekten Thedingaer Vorwerk, Coldam und am Uhlsmeer in einer Pressemitteilung über den Zustand der Heckrinder informiert. Die toten Tiere wurden mit keinem Wort erwähnt.

Was und warum

Darum geht es: Auf den Pachtflächen des Nabu in Thedingaer Vorwerk wurden zwei Heckrinder verletzt und mussten eingeschläfert werden.

Vor allem interessant für: Tierfreunde und alle, die die Weideprojekte des Nabu kritisch verfolgen.

Deshalb berichten wir: Nach unserem Bericht über die personellen Engpässe beim Nabu Woldenhof in der vergangenen Woche wurden erschreckende Details bekannt.

Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de

Auf Nachfrage äußert sich der Nabu-Sprecher jetzt konkreter. Die Rinder und Kälber seien in Zusammenarbeit von Veterinäramt und Nabu am 10. Mai auf der Weide Thedingaer Vorwerk für routinemäßige Blutuntersuchungen zusammengetrieben worden. Dieser Darstellung widerspricht der Landkreis jedoch. „Weil der Boden zu feucht war und die Tiere nervös wurden, wurde die Aktion abgebrochen“, teilte Nabu-Sprecher Freter mit. „Dabei wurde ein Kalb offenbar von anderen Tieren verletzt.“ Die Schwere der Verletzung konnte nicht direkt beurteilt werden. Nachdem keine Verbesserung eingetreten sei, habe der Nabu am folgenden Tag einen Tierarzt beauftragt, das Tier einzuschläfern. Nur wenige Tage später, am Sonntag, 21. Mai, wurde ein weiteres verletztes Tier gemeldet. „Nach unmittelbarer Begutachtung durch das Veterinäramt mit Unterstützung des Personals vom Nabu Woldenhof wurde auch dieses Tier eingeschläfert.“ In einer Obduktion soll nach Angaben des Nabu nun geklärt werden, ob ein Zusammenhang mit den Blutuntersuchungen besteht.

Eine Heckrindkuh mit ihrem Kälbchen steht auf der Weide. Foto: Gettkowski
Eine Heckrindkuh mit ihrem Kälbchen steht auf der Weide. Foto: Gettkowski

Landkreis Leer zieht Reißleine

Der Landkreis Leer hat jetzt die Reißleine gezogen und hält die Heckrinderhaltung unter den gegenwärtigen Umständen für nicht möglich ist. Das Veterinäramt hat strenge Maßnahmen angeordnet. „Der Nabu muss verantwortliche Betreuer für die Rinder- und Pferdehaltung auf der Weidefläche benennen.“ Vor allem die Kontrollen müssten verbessert werden. „Es muss zweimal täglich nach den Tieren auf der Weide gesehen werden. Die Beobachtung erfolgt von einem Traktor aus, um möglichst nahe und gefahrlos an die Tiere heranzukommen“, so Anordnung der Behörde. Ein Problem sieht der Landkreis darin, dass die Tiere so stark verwildert sind, dass eine Annäherung für Menschen nicht ohne Gefahr ist. „Durch das Zufüttern von schmackhaftem Futter sollen die Tiere wieder daran gewöhnt werden, Menschen näher an sich heranzulassen.“

Der Landkreis übt aber noch weitere Kritik am Nabu. Der Nabu Niedersachsen habe zu den Vorfällen eine Stellungnahme veröffentlicht, die in Teilen falsch sei.

Zwei Kälber aus der Heckrinder-Herde in Nüttermoor sind nicht mehr am Leben. Foto: Wolters
Zwei Kälber aus der Heckrinder-Herde in Nüttermoor sind nicht mehr am Leben. Foto: Wolters

„Zum einen stellt es der Nabu so dar, als habe es sich bei der geplanten Blutabnahme am 10. Mai um eine gemeinsame Aktion mit dem Veterinäramt gehandelt – was nicht korrekt ist, weil die Behörde über diesen Termin nicht informiert war, obwohl dies zuvor anders vereinbart worden war“, teilte Landkreissprecher Philipp Koenen mit. Zum anderen erwecke der Nabu fälschlicherweise den Eindruck, Mitarbeitende des Veterinäramtes hätten schon am 10. Mai Kenntnis davon gehabt, dass sich ein Tier verletzt hatte, welches dann tags darauf eingeschläfert werden musste. „Diese Verletzung aber war der Behörde keineswegs bekannt. Das Veterinäramt wurde darüber erst später informiert.“

CDU fordert Aufklärung

Die CDU-Kreistagsfraktion hatte für die Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung, Umwelt, Natur, Verkehr und Klima einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Anlass war nach Medienberichten wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. „Wir haben einen Sachstandsbericht gefordert und möchten wissen, inwieweit das Veterinäramt bereits tätig war und welche Maßnahmen der Landkreis Leer durchführt, um eine artgerechte Tierhaltung sicherzustellen“, sagt Grietje Oldigs-Nannen, Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion. Es müsse geklärt werden, ob das Projekt unter diesen Bedingungen fortzusetzen ist.

Das Kälbchen war laut Nabu so schwer verletzt, dass es einen Tag nach der missglückten Blutproben-Entnahme, von einem Tierarzt eingeschläfert werden musste. Foto: Friesischer Verband für Naturschutz
Das Kälbchen war laut Nabu so schwer verletzt, dass es einen Tag nach der missglückten Blutproben-Entnahme, von einem Tierarzt eingeschläfert werden musste. Foto: Friesischer Verband für Naturschutz

Schockiert zeigen sich Manfred Tannen, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland (LHV), und der Vorsitzende des LHV-Kreisverbandes Leer, Klaus Borde. Die Vertreter des LHV distanzieren sich deutlich von dieser Art der Tierhaltung und den eindeutigen Tierschutzverstößen bei der Weidehaltung des Nabu im Landkreis Leer.

Landwirte sind schockiert

Aus Sicht der Landwirte sind die offensichtlichen Tierschutzverstöße nicht zu dulden. „Es gilt gleiches Recht für alle und Tierhaltung bedeutet Verantwortung rund um die Uhr“, so Tannen. Neben dem moralischen Anspruch unterliege Tierhaltung gesetzlichen Verpflichtungen. Dazu gehören neben Haltungsbedingungen auch Kennzeichnungspflichten der Tiere mit Ohrmarken. „Verstöße werden geahndet. Daher müssen die Verantwortlichen für das dargestellte Tierleid zur Rechenschaft herangezogen werden.“ Dies sei nun Aufgabe der Veterinärbehörde des zuständigen Landkreises.

Nicht nur die Blutuntersuchungen, sondern auch das Setzen von Ohrmarken sind offenbar eine Herausforderung. „Sie können mit Risiken der Arbeitssicherheit sowie Stress oder Verletzungen der Tiere beim Fang verbunden sein kann“, so der Nabu weiter. Erst müssten vakante Personalstellen besetzt werden. Aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle sei man um Aufstockung der Betreuung bemüht und suche bereits seit Längerem nach weiteren Mitarbeitenden und Tierbetreuern.

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