Osnabrück Kein Recht auf ein staatlich finanziertes Büro: Gerhard Schröder sollte es gut sein lassen
Steht dem Ex-Kanzler ein Büro zu? Gerhard Schröder meint: Ja. Das Berliner Verwaltungsgericht sagt: Nein. Schröder sollte seine Forderung abhaken. Er schadet sich nur selbst.
Bundeskanzler leisten bei ihrem Amtsantritt einen Eid. Sie schwören, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden. Spätestens nach seiner Amtszeit hat Gerhard Schröder das offenbar vergessen. Oder es kümmert ihn einfach nicht.
Schröders Männerfreundschaft mit dem russischen Präsidenten und Kriegstreiber Wladimir Putin jedenfalls, wie auch sein Lobbyismus für russisches Gas stehen in krassem Widerspruch zu diesem Eid. Dennoch besteht der Ex-Kanzler auf Privilegien, die aus seiner Amtszeit resultieren. Ein Büro und Mitarbeiter sollen dazu dienen, „nachwirkende Dienstpflichten” zu erfüllen. Doch Privilegien kann man verspielen. Und Pflichten gilt es zu erfüllen.
Schröders Nachfolgerin, Angela Merkel, der Schröder hämisch in der damaligen Elefantenrunde die Kanzlerschaft absprach, lässt dieser Tage auf ihrer Website darstellen, was sie unter Pflichten versteht. Vom Interview mit dem Journalisten Alexander Osang bis zum Treffen mit dem ehemaligen amerikanischen Präsidenten Barack Obama: Merkels Büro ist aktiv und kommuniziert die Termine der Kanzlerin a.D.. Wer kann sich an Schröders letzten Auftritt erinnern?
Der Altkanzler sollte endlich der Realität ins Auge blicken: Seine Mitarbeiter wollen nicht mehr für ihn arbeiten. Der Staat will ihm kein Büro mehr finanzieren. Ein Gericht hat die Rechtmäßigkeit dessen bestätigt. Der Ex-SPD-Kanzler sollte sich nun von der Vorstellung lösen, auf dem Rechtsweg Anerkennung erstreiten zu können. Je mehr er das Verfahren in die Länge zieht, desto wahrscheinlicher, dass Schröders letztes Lebenskapitel seine sonstigen Leistungen endgültig überschattet. Er täte besser daran, den Rückzug anzutreten.