Sichere Beweislage durch Blitzerfoto  3600 Euro Strafe für Fahren ohne Führerschein

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 28.04.2023 15:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Dem Gericht lag ein gestochen scharfes Foto aus einer Radaranlage vor. Foto: Archiv
Dem Gericht lag ein gestochen scharfes Foto aus einer Radaranlage vor. Foto: Archiv
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Weil ein Mann aus Garrel geblitzt wurde, muss er sich nun vor dem Cloppenburger Amtsgericht verantworten. Denn: Der Mann hatte keinen Führerschein.

Garrel/Cloppenburg - Eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis wird für einen 56 Jahre alten Mann aus Garrel jetzt richtig teuer. Das Cloppenburger Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nämlich zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Die vergleichsweise hohe Geldstrafe ist dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte viermal einschlägig vorbestraft ist.

Und setzt er seine Fahrten ohne Fahrerlaubnis fort, muss er das nächste Mal mit einer Haftstrafe rechnen – mit oder ohne Bewährung. Der Garreler scheint unbelehrbar zu sein. Auch nach früheren Verurteilungen hatte er sich wieder an das Steuer gesetzt und war durch die Gegend gefahren. Eigentlich durfte nichts mehr passieren. Doch im August vorigen Jahres war es mal wieder so weit.

Sichere Beweislage durch Blitzerfoto

Der Angeklagte machte für sich eine Zwangssituation geltend. Er habe dringend zur Arbeit gemusst und keine andere Möglichkeit gesehen, als selbst zu fahren. Nur: Wenn man schon ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs ist, sollte man zumindest die Geschwindigkeits-Regeln beachten. Das musste der Garreler dann auch erkennen. Er fuhr zu schnell und wurde prompt geblitzt. Die Beweislage war den Feststellungen zufolge erdrückend.

Dem Gericht lag ein gestochen scharfes Foto aus einer Radaranlage vor. Da gab es dann auch nichts mehr zu leugnen. Das tat der Angeklagte auch nicht. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, was ihm auch strafmindernd angerechnet wurde – trotz der erdrückenden Beweislage. Der Angeklagte könnte jetzt theoretisch noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Dann müsste der Fall vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu verhandelt werden. Doch das dürfte wohl nichts mehr bringen.

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