Missbrauch des Notrufs Urteil gegen Friesoyther abgemildert
40 Mal in einer Nacht hatte ein Friesoyther die Notrufnummer 110 gewählt, um Polizisten zu beleidigen. Dafür war er vom Amtsgericht Cloppenburg verurteilt worden. Nun stand er erneut vor Gericht.
Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg. Wegen Missbrauchs von Notrufen hat das Oldenburger Landgericht einen 45 Jahre alten Mann aus Friesoythe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit milderte das Gericht in zweiter Instanz ein Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts ab. Das hatte den Angeklagten zwar auch zu sechs Monaten Haft verurteilt, die Vollstreckung der Strafe aber nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.
Hintergrund des Verfahrens war der Sachverhalt, dass der Friesoyther in nur einer Nacht 40 Mal die Notruf-Nummer 110 gewählt hatte. Er hat den Feststellungen zufolge Stress mit der Friesoyther Polizei. Was der Angeklagte für ein Problem mit der Polizei hat, wurde vor Gericht nicht deutlich. Vor allem einen Polizisten hatte er immer wieder beleidigt. Das soll er auch bei seinen „Notrufen“ zum Ausdruck gebracht haben.
Alkoholiker ist einschlägig vorbestraft
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft und stand zum Zeitpunkt der aktuellen Taten unter Bewährung wegen früherer Taten. Dem Cloppenburger Amtsgericht hatte das gereicht. Deshalb hatte es dort für den Mann keine Bewährungsstrafe mehr gegeben. Doch seit diesem Cloppenburger Urteil hat sich etwas getan: In der Berufungsverhandlung wurde jetzt der eigentliche Grund für das Notruf-Verhalten des Angeklagten klar: Der 45-Jährige ist alkoholkrank.
Jedesmal, wenn er betrunken ist, wählt er die 110, um seinen Frust abzulassen. In der Nacht, als er das 40 Mal getan hatte, hatte er eine Flasche Whisky getrunken. Trinkt er keinen Alkohol, zeigt er dieses Verhalten nicht. Deshalb hat sich der Angeklagte nach dem Urteil am Amtsgericht entschieden, keinen Alkohol mehr zu trinken. Seitdem ruft er auch nicht mehr grundlos bei der Polizei an. Das wurde ihm in der jetzigen Berufungsverhandlung zugutegehalten.
Mittlerweile ist der Angeklagte trocken
Weil der Angeklagte mittlerweile trocken sein soll, setzte das Landgericht die Vollstreckung der vom Cloppenburger Amtsgericht verhängten Strafe doch noch einmal zur Bewährung aus. Der Angeklagte muss nun seine Alkohol-Therapie und zusätzlich eine Verhaltenstherapie fortsetzen. Außerdem muss er anhand von Urinproben regelmäßig nachweisen, dass er nach wie vor keinen Alkohol mehr konsumiert.
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