Berlin Welche Strafen bei Verstößen gegen die Regeln zum Heizungstausch drohen
Nach den Plänen der Ampelkoalition zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die ein Einbauverbot von neuen Gas- und Ölheizungen vorsehen, soll es drastische Strafen für Eigentümer geben, die sich widersetzen oder sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten. Ab wann welches Bußgeld droht – die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Ab 2024 Jahr soll das Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen gelten. Heizungen müssen dann mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien laufen. Wer gegen die Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Was passiert, wenn Eigentümer die Vorgaben nicht erfüllen, regelt das neue Gebäudeenergiegesetz.
Insgesamt umfasst das neue Gesetz zum Heizen 35 Straftatbestände, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Der Strafen-Katalog sieht laut der Gesetzespläne drei Abstufungen vor, die von 5000 bis zu 50.000 Euro reichen.
Ein Überblick über die drohenden Bußgelder:
Bußgeld bis zu 5000 Euro
- Heizungsanlage nicht richtig einbauen lassen, nicht richtig aufstellen oder nicht richtig betreiben lassen.
- Nach 2030 statt Biogas Erdgas nutzen (bzw. statt Wasserstoff nach 2035).
- Eine Heizungsanlage nicht mit einer Wärmepumpe ausrüsten.
- Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahren.
- Nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Energie erneuerbar ist.
- Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterziehen.
- Wärmepumpe nicht oder nicht rechtzeitig einer Betriebsprüfung unterziehen.
Bußgeld bis zu 10.000 Euro
- Unberechtigt einen Energieausweis ausstellen.
- Nicht sicherstellen, dass neuen Eigentümern ein Energieausweis übergeben wird.
- Inspektion der Heizung nicht rechtzeitig durchführen.
- Nicht dafür Sorge tragen, dass genannte Daten auf dem Energieausweis richtig sind.
- Nicht sicherstellen, dass die Immobilienanzeige die dort genannten Pflichtangaben abdeckt.
Bußgeld bis zu 50.000 Euro
- Mit Blick auf den Energiebedarf und den Wärmeverlust ein Wohngebäude nicht den Vorgaben entsprechend errichten und dafür sorgen, dass eine Geschossdecke gedämmt ist.
- Betrieb eines alten klimaschädlichen Heizkessels.
- Begrenzung der Wärmeabgabe und Wärmeaufnahme von Leitungen und Armaturen nicht reguliert.