Osnabrück Wie Laien im Bistum Osnabrück an der Bischofswahl beteiligt werden sollen
Bei der nächsten Wahl eines Bischofs sollen mehr Menschen beteiligt werden. Das hatte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode zehn Tage vor seinem Rücktritt angekündigt. Wie wird die „Kirche der Beteiligung“ umgesetzt? Wie viel Mitspracherecht haben Laien nun wirklich? Wir fragen nach.
Die Beschlüsse des „Synodalen Wegs“ der katholischen Kirche werden im Bistum Osnabrück „zeitnah“ umgesetzt, betonte Bode noch vor einem Monat und erwähnte in diesem Zusammenhang explizit eine stärkere Laienbeteiligung bei einer Bischofswahl. Ein Rücktrittsgesuch des mittlerweile emeritierten Bischofs war Mitte März öffentlich noch gänzlich unbekannt. Dass man sich im Bistum Osnabrück bereits jetzt im Frühjahr Gedanken um eine Bischofswahl machen muss, schien zum damaligen Zeitpunkt für viele undenkbar. Nichtsdestotrotz stellt sich jetzt aber genau diese Frage: Wie wird Bodes Ankündigung umgesetzt? Wie werden Laien im laufenden Wahlverfahren für einen neuen Bischof einbezogen?
Bislang hieß es, das Domkapitel – ein Kollegium von neun Priestern – wähle den künftigen Bischof. Das wird sich wohl auch durch die Beschlüsse des Synodalen Wegs nicht ändern, denn – wie so oft in der katholischen Kirche – gibt es auch diese Reform nur in homöopathischer Dosis.
Zwar stellt Bistumssprecher Thomas Arzner auf Anfrage unserer Redaktion heraus: „Das Osnabrücker Domkapitel hat ein Verfahren festgelegt, durch das auch Nichtkleriker an der Wahl zum neuen Bischof von Osnabrück beteiligt werden.“ So werde das Domkapitel den Katholikenrat im Bistum Osnabrück einladen, neun Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, die gemeinsam mit den neun Mitgliedern des Domkapitels eine Kandidatenliste für die Bischofswahl beraten. Diese Gruppe wird sich Arzner zufolge „über konkrete Namensvorschläge austauschen“.
Unterm Strich bleibt es aber dabei, dass Laien mit ihren Hinweisen lediglich die Vorschlagsliste mitbeeinflussen können, die nach Rom geschickt wird. Die Bischofskongregation im Vatikan überprüft diese Kandidaten und sendet daraufhin eine Liste mit drei geeigneten Kandidaten, auch „Terna“ genannt, an das Bistum Osnabrück zurück. Sobald die Liste aus Rom eingetroffen ist, beruft der Domdechant das Domkapitel zur Bischofswahl ein. Binnen dreier Monate muss das Kapitel zusammentreten und nach Angaben des Bistumssprechers „in freier, gleicher und geheimer Wahl“ einen neuen Bischof wählen.
Laut Preußenkonkordat – dem Staatskirchenvertrag, der auch für das Bistum Osnabrück gilt – ist allerdings einzig das neunköpfige Domkapitel des Bistums Osnabrück als Wahlgremium für die Wahl des Osnabrücker Bischofs festgelegt. Die zuvor zur Beratung der Namensvorschläge bestimmten Laien werden bei dieser finalen Wahl keine Rolle spielen.
Dem Bistum Osnabrück sind bei dieser Entscheidung die Hände gebunden. Hintergrund ist: Für eine echte Wahlbeteiligung müsste Papst Franziskus zuerst das sogenannte „Päpstliche Geheimnis“ auf die Laiengruppe ausweiten. Nur dann dürften die zuvor erkorenen Laien vor einer Bischofswahl von der sogenannten „Terna“ erfahren. Es gilt aber als ausgeschlossen, dass dies in den kommenden Monaten geschieht.
Das legt auch der Blick nach Paderborn nahe. In dem Erzbistum war vor einem halben Jahr der Erzbischof Hans-Josef Becker zurückgetreten. Erst vor einer Woche hatte der Vatikan auf die Paderborner Initiative reagiert, bei der Wahl des neuen „Oberhirten“ mehr Demokratie zu wagen. Rom sah jedoch keine Möglichkeit, Laien aktiv an der Auswahl des neuen Bischofs zu beteiligen. Die Rechtmäßigkeit der Wahl werde nur gewahrt, wenn allein die Mitglieder des Domkapitels über Beckers Nachfolger entscheiden.
Ungeachtet dieses Vetos aus Rom hält das Bistum Osnabrück immerhin an der Entscheidung fest, seine Gläubigen zumindest an den Beratungen für die Osnabrücker Kandidatenliste zu beteiligen, die dann durch das Domkapitel nach Rom übermittelt wird. Die Inhalte der Beratungen bleiben geheim. Weihbischof Johannes Wübbe, der als Domdechant dem Domkapitel vorsteht, sagt, dieses Vorgehen entspreche den Bestimmungen des Preußischen Konkordates. Das Domkapitel werde zur Berufung des neuen Bischofs „selbstverständlich für ein ordnungsgemäßes und gültiges Wahlverfahren sorgen“.