39-Jähriger steht vor Gericht Westersteder soll 19-Jährige mehrfach vergewaltigt haben
Er soll die junge Frau in deren Elternhaus mehrfach geschlagen und vergewaltigt hat. Der Angeklagte indes will aber unschuldig sein.
Westerstede/Oldenburg - Wegen Vergewaltigung einer 19-Jährigen in Westerstede und Körperverletzung muss sich seit Dienstag ein 39 Jahre alter Mann aus Schleswig-Holstein in einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dort will der Angeklagte ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Westerstede ungeschehen machen. Das Amtsgericht hatte den 39-Jährigen in einem ersten Prozess um die Sache zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Richter in Westerstede waren davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte 2016 die zur Tatzeit 19 Jahre alte Frau, die er im Internet kennengelernt hatte, in deren Elternhaus in Westerstede mehrfach geschlagen und vergewaltigt hat. Der Angeklagte indes will aber unschuldig sein. Am Dienstag wollte er zunächst nichts zu den Vorwürfen sagen, entschied sich dann aber doch zu einer Einlassung. Eine längere Geschichte folgte mit der Kernaussage, alle sexuellen Handlungen seien einvernehmlich und ohne Gewaltanwendung gewesen. Er werde zu Unrecht belastet.Weil der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet, muss die heute 26-Jährige als Zeugin aussagen. Das sollte eigentlich schon an diesem Prozesstag passieren, die Einlassung des Angeklagten war aber so lang, dass für eine Vernehmung der 26-Jährigen keine Zeit mehr blieb. Die Vernehmung der Zeugin ist nun für den nächsten Verhandlungstag geplant. Schon mehrmals musste die heute 26-Jährige in dem langen Verfahren als Zeugin aussagen.
Angeklagter muss mehrfach aussagen
Das Verfahren hat eine Odyssee hinter sich. Zunächst hatte das Amtsgericht in Westerstede den Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. In einer anschließenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde er zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Dagegen legte der 39-Jährige Revision ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hob das Urteil wieder auf. Die Feststellung der Vorinstanzen reichten nicht aus. In einer weiteren Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde der Angeklagte dann zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Auch dagegen legte der 39-Jährige wieder Revision ein, wieder mit Erfolg. Wieder hob das OLG das Urteil auf. Es müssten zu der Anklage weitere Feststellungen getroffen werden, so die Begründung. Diese weiteren Feststellungen will nun die 14. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Frederik Franz treffen.