Verfahren vor dem Jugendgericht  Der Falsche saß auf der Anklagebank

Franz-J. Höffmann
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Von Franz-J. Höffmann
| 04.04.2023 14:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht wurde ein Fall wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Polizisten verhandelt. Foto: Höffmann/Archiv
Vor dem Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht wurde ein Fall wegen mutmaßlicher Beleidigung eines Polizisten verhandelt. Foto: Höffmann/Archiv
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Ein 16-Jähriger aus Friesoythe ist vom Vorwurf der Beleidigung von Polizeibeamten freigesprochen worden. Jetzt gibt es ein gesondertes Verfahren gegen Verwandte des Angeklagten.

Friesoythe/Cloppenburg - Vom schweren Vorwurf der Beleidigung von Polizeibeamten hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 16-jährigen Jugendlichen aus Friesoythe freigesprochen. Grund dafür: Mit dem 16-Jährigen saß der Falsche auf der Anklagebank. Es hatte eine Personen-Verwechselung gegeben. Nicht der 16-Jährige hatte die Polizisten beleidigt, sondern mutmaßlich einer seiner Verwandten. Gegen die Verwandten laufen gesonderte Verfahren. Der 16-Jährige ist auf jeden Fall raus aus der Geschichte.

Hintergrund des Verfahrens war ein Vorfall in Friesoythe, an dem der 16-Jährige nur mittelbar beteiligt war. Am Tattag war der Polizei ein Fahrzeug aufgefallen, in dem vier Personen saßen, darunter der 16-Jährige. Das Fahrzeug sollte nun kontrolliert werden: Verdacht auf Drogenbesitz. Doch der Fahrer, ein Erwachsener, hatte offenkundig keine Lust auf eine Kontrolle. Er gab Gas und flüchtete vor der Polizei. Nach einer wilden Verfolgungsjagd kollidierte das flüchtende Fahrzeug dann mit einem Streifenwagen. Ende der Flucht.

Polizeibeamten aufs Übelste beschimpft

Alle Insassen waren dann ausgestiegen, alle - außer der 16-Jährige - beleidigten die anrückenden Polizeibeamten nun aufs Übelste und beschimpften sie als „Hurensöhne“. Die vier Insassen trugen den gleichen Nachnamen und trugen auch ähnliche Vornamen. Und so wurde der 16-Jährige mit einem der anderen Insassen verwechselt. Weil die drei anderen Insassen schon über 21 Jahre alt sind, müssen sie sich in gesonderten Verfahren vor einem Erwachsenengericht verantworten.

Deswegen stand der 16-Jährige alleine vor dem Cloppenburger Jugendgericht. Er hatte gleich bestritten, an den Beleidigungen beteiligt gewesen zu sein. Um das zu klären, wurde ein Polizeibeamter, der an dem Einsatz beteiligt gewesen war, als Zeuge gehört. Als er den 16-Jährigen auf der Anklagebank sah, sagte er: „Das ist der (Beleidiger) nicht“. Der Beleidiger habe eine ganz andere Körperlänge. Damit war der 16-Jährige entlastet.

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