Berlin  Verstoßen die Ausnahmen für über 80-Jährige beim Gas- und Ölheizungsverbot gegen die Verfassung?

Tobias Schmidt
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Von Tobias Schmidt
| 04.04.2023 01:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
03.03.2023 Symbolbild Winter, Heizen, fossile Brennstoffe, Gasheizung, Anzeige im Gaskessel *** 03 03 2023 symbol pictur Foto: www.imago-images.de
03.03.2023 Symbolbild Winter, Heizen, fossile Brennstoffe, Gasheizung, Anzeige im Gaskessel *** 03 03 2023 symbol pictur Foto: www.imago-images.de
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Robert Habeck will über 80-Jährige vor dem Verbot von Gas- und Ölheizungen schützen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält das Wärmewende-Schlupfloch für Senioren für nicht verfassungsgemäß.

„Ein Verzicht auf Umstellungen, wenn die Eigentümer über 80 Jahre alt sind, dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung kaum standhalten“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg im Gespräch mit unserer Redaktion. „Mit Recht könnten 78- oder 79-jährige Hausbesitzer eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung geltend machen.“

Lesen Sie auch: Pflicht zum Heizungstausch gilt nicht für über 80-Jährige: Was Eigentümer wissen müssen

Sollte Landsbergs Einschätzung stimmen, hätten nicht nur Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ein Problem, sondern abertausende hochbetagte Eigenheimbesitzer. Denn dann müssten auch sie ihre Häuser beim Totalausfall alter Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen oder andere teure Alternativen nachrüsten.

Das Wärmewende-Schlupfloch ist jedenfalls im Gesetzentwurf vorgesehen, den Habeck und Geywitz am Montag vorgestellt haben und der noch im April vom Kabinett beschlossen werden soll.

Grundsätzlich stehen die Kommunen zwar hinter der Wärmewende, weil diese zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig sei, und auch die Zielrichtung stimme, sagte Landsberg. Auch die Ankündigung, den Einbau von Wärmepumpen und klimafreundlichen Alternativen zu fördern, sei richtig.

„Aber leider ist das nicht mit realistischen Zahlen unterlegt“, so der Vorwurf der Kommunen. Auch fehle eine exakte Feststellung der Summe der betroffenen Gebäude, der Handwerkskapazitäten und der Kosten. „Ohne diese Analyse wird man im Zweifel die Menschen nur verunsichern - und das notwendige Engagement für Klimaschutz auch durch eigene Maßnahmen wird eher ab- als zunehmen.“

Diese Statista-Grafik zeigt die Anschaffungskosten verschiedener Heizungen:

Die Dimensionen der Wärmewende seien gigantisch, erläuterte der Chef der Kommunen: Es gebe in Deutschland über 30 Millionen Wohnungen und Häuser, die mit Gas oder Öl beheizt werden. Auch ein Großteil der über 180 000 Gebäude der Kommunen (Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen, etc.) würden mit Gas oder Öl beheizt. Gleichzeitig signalisiere das Sanitärgewerbe, dass der notwendige schnelle Aufbau von Fachpersonal weder kurz- noch mittelfristig zu leisten sei.

Und nicht nur das: Überdies sei es bei einer Vielzahl alter Gebäude „eben leider nicht mit dem Austausch der Heizung getan, sondern es wird regelmäßig eine energetische Gesamtsanierung notwendig“ - das erfordere oftmals nicht nur neue Dämmungen, sondern auch neue Fenster und anderes.

Zu guter Letzt berücksichtigten die bisherige Planungen auch nicht, dass es unter dem Aspekt des Klimaschutzes am sinnvollsten wäre, zunächst die ältesten Heizungen und damit die klimaschädlichsten auszutauschen und erst besonders große Gebäude mit besonders großem CO2-Ausstoß zu sanieren, monierte der DStGB-Chef. „Da dies häufig gerade die kommunalen Gebäude sind, wäre es sinnvoll, gerade den Städten und Gemeinden diese für den Klimaschutz notwendigen Investitionen zu ermöglichen.“

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