Diebesbande vor Gericht 18-jährigem Barßeler droht Gang ins Jugendgefängnis
Der Heranwachsende gehört zu einer Bande, die Mofas, Roller und Benzin gestohlen hatte. Andere Mitglieder der Gang waren bereits verurteilt worden.
Barßel/Cloppenburg. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in mehreren Fällen hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 18-jährigen Heranwachsenden aus Barßel zu einem Jahr Jugendgefängnis verurteilt. Den Feststellungen zufolge gehört der Angeklagte zu einer Barßeler Schrauber-Gang, die durch Diebstähle von Mofas, Roller und von Benzin aus Booten am Barßeler Hafen auf sich aufmerksam gemacht hatte.
Die Mofas und Roller wurden teils selbst gefahren oder auseinander geschraubt, um Ersatzteile zu verkaufen. Bereits im Januar dieses Jahres war das Hauptverfahren gegen die Gruppe vor dem Cloppenburger Jugendgericht terminiert worden. Sieben Angeklagte sollten sich damals wegen der Taten verantworten. Weil das Mammutverfahren die räumlichen Gegebenheiten aber gesprengt hätte, war das Verfahren gegen den jetzigen Angeklagten vom Hauptverfahren abgetrennt worden. Dieses abgetrennte Verfahren hat das Cloppenburger Jugendgericht nun nachgeholt.
Mehrere Vorstrafen
Im Hauptverfahren im Januar sind die jungen Angeklagten noch mit Geldauflagen und mit der Regulierung des angerichteten Schadens davongekommen. Der jetzige Angeklagte aber wurde zu einer einjährigen Jugendgefängnis-Strafe (ohne Bewährung) verurteilt.
Das hat seinen Grund in den Vorstrafen, die sich ganz erheblich negativ für den 18-Jährigen auswirkten. Das vorletzte Mal, als sich der 18-Jährige wegen gleicher Taten verantworten musste, hatte das Gericht noch von der Verhängung einer Jugendstrafe abgesehen.
Nicht sofort ins Gefängnis
Das Gericht wollte zunächst abwarten, wie sich der 18-Jährige entwickelt. Das kommt einer Art Vorbewährung gleich. Doch die ging reichlich schief. Denn nun folgten die Taten, die der Angeklagte zusammen mit den anderen Mitgliedern der Schrauber-Gang begangen hatte.
Damit war die Geduld des Gerichtes am Ende. Nun gab es (vorerst) eine Strafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte muss aber dennoch nicht sofort ins Gefängnis. Er kann sich die Bewährung noch verdienen, indem er sich in den nächsten sechs Monaten gar nichts mehr zuschulden kommen lässt. Ob das klappt, bleibt abzuwarten.
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