Amtsgericht Cloppenburg  15-Jährige klaut zusammen mit ihrer Mutter

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 30.03.2023 15:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Eine 15-Jährige musste sich vor dem Cloppenburger Amtsgericht verantworten. Foto: Höffmann
Eine 15-Jährige musste sich vor dem Cloppenburger Amtsgericht verantworten. Foto: Höffmann
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Eine 15-Jährige aus Garrel klaute zusammen mit Mutter und Schwägerin. Deswegen muss sie sich vor dem Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht verantworten.

Garrel/Cloppenburg - Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht eine 15-Jährige aus Garrel schuldig gesprochen und zur Ableistung von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Aus einer früheren Verurteilung ist noch ein sozialer Trainingskurs offen, den die junge Angeklagte auch noch absolvieren muss. Die 15-Jährige musste sich schon häufiger vor dem Cloppenburger Jugendgericht verantworten, in erster Linie wegen Diebstahltaten.

Die hat sie nicht in Garrel oder umzu begangen, sondern in Süddeutschland. Dort wohnen die Verwandten der 15-Jährigen. Und jedes Mal, wenn die 15-Jährige ihre Verwandten in Süddeutschland besucht, kommt es eben auch zu verschiedenen Diebstählen. Die 15-Jährige wird dabei stets von Verwandten begleitet. Das letzte Mal waren ihre Mutter und ihre Schwägerin mit dabei, dann stehlen den Feststellungen zufolge auch alle. Bei den letzten Taten hatte das Trio Spirituosen im Wert von 300 Euro gestohlen. Häufig schon sind die 15-Jährige und ihre Verwandte bei den Diebstählen erwischt worden. Bei dem Ladendetektiv in einem großen Verbrauchermarkt ist die Familie der 15-Jährigen und sie selbst bereits bestens bekannt. Im jetzigen Verfahren hat der Ladendetektiv aus Süddeutschland auch als Zeuge ausgesagt. Er konnte die Abläufe der Diebstahltaten genau schildern.

15-Jährige bestritt die Vorwürfe

Von den Diebstählen liegen Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras vor. Das war umso wichtiger, als die 15-Jährige die Vorwürfe bestritt. Ihr mussten erst die Aufzeichnungen vorgespielt werden, bis sie die Taten einräumte. Mit den Diebstählen habe sie ihre Schwägerin unterstützen wollen, die kleine Kinder zu versorgen habe und von Sozialhilfe lebe. Für Jugendliche gilt das Wohnort-Prinzip. Das heißt, dass Taten immer dort verhandelt werden, wo die jungen Täterinnen und Täter wohnen.

Verfahren gegen Erwachsene werden dagegen immer dort verhandelt, wo der Tatort sich befindet. Mutter und Schwägerin der 15-Jährigen müssen sich deswegen in Süddeutschland vor Gericht verantworten. Für die 15-Jährige kann es bald ganz dicke kommen. Falls sie weiterhin stiehlt, muss sie mit dem Verlust ihrer Freiheit rechnen. Das hat das Cloppenburger Jugendgericht der jungen Angeklagten ganz deutlich gemacht.

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