Kommentar zur Woche Wenn – dann richtig
Der Spielplatz am Hinrich-Stuart-Weg in Rhaudermoor soll um inklusive Spielgeräte ergänzt werden. Die Idee ist gut, doch es sollten auf Eltern von Kindern mit Behinderungen direkt miteinbezogen werden.
Ein Spielplatz soll ein Ort sein, an dem Kinder durch eine Gestaltung und umfangreiche Auswahl an Geräten fröhlich miteinander spielen und sich begegnen können. Doch leider gibt es auch Kinder mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die mit ihren Eltern nur daneben stehen und zugucken können. Für sie gibt es oft keine geeigneten Spielgeräte, oder sie können diese nicht erreichen. Das soll sich in Rhauderfehn nun ändern. Das ist gut. Allerdings muss es richtig gemacht werden.
Einige Eltern hatten gegenüber dieser Zeitung schon ihre Sorge geäußert, dass am tatsächlichen Bedarf vorbei geplant wird. Ein Beispiel dafür wie ein inklusiver Spielplatz schlecht umgesetzt worden sei, ist der Spielplatz in Grotegaste. Dort können Rollstuhlfahrern nicht zu den inklusiven Spielgeräten gelangen, weil diese im Sand stehen.
Deshalb sollte nicht nur Bernhard Abel, Mitglied im Behindertenbeirat des Landkreises Leer, sondern auch Eltern von Kindern mit Behinderung in der Gemeinde Rhauderfehn direkt bei der aktuellen Planung einbezogen werden. Denn: Wenn man selbst nicht vor solchen Herrausforderungen steht, erkennt man diese oft nicht.
Außerdem muss entschieden werden, wer inkludiert werden soll. Blinde Kinder haben andere Ansprüche an Spielgeräte, als Kinder, die im Rollstuhl sitzen oder eine geistige Behinderung haben. Auch drüber, welche Geräte für die breite Mehrheit am besten geeignet sind, wissen betroffene Eltern am besten Bescheid.
Den Autor erreichen Sie unter l.hagewiesche@ga-online.de