Streit um Bebauung am Deich Fragen und Antworten zum Hausbau-Verbot in Rhauderfehn
HNO-Ärztin Dr. Maren Lauterbach will auf dem elterlichen Grundstück bauen. Weil sie das nicht darf, könnte sie Rhauderfehn wieder verlassen. Aber warum wird ihr Vorhaben eigentlich verboten?
Rhauderfehn - Hohe Wellen schlug in den vergangenen Tagen die Planung eines Wohnhauses an der Straße Am Siel in Rhauderfehn, die vom Landkreis Leer abgelehnt wurde. Viele Bürger haben sich dazu in Kommentaren und Leserbriefen geäußert – und Fragen aufgeworfen.
Worum geht es?
Dr. Maren Lauterbach ist die Tochter der in Rhauderfehn ansässigen Ärzte Ina und Burkhard Wallesch. Sie ist ebenfalls Fachärztin der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und hat bislang unter anderem in München gearbeitet. Sie war bereit, in die elterliche Praxis in Rhauderfehn einzusteigen. Ihre Bedingung: Sie möchte auf dem elterlichen Grundstück an der Straße Am Siel in Rhauderfehn ein Haus bauen. Der Rat gab dafür grünes Licht, die Gemeinde stieg in die Bauleitplanung ein, um die Umsetzung dieses Wunsches durch eine entsprechende Bebauungsplanänderung möglich zu machen. Der Landkreis Leer stufte die Planung als unzulässig ein. Die Fläche, die bebaut werden soll, liege innerhalb der 50-Meter-Deichschutzzone und in einem Überschwemmungsgebiet. Dort sei Bauen nicht erlaubt, wenn kein Härtefall vorliegt, was hier nicht der Fall sei. Abweichend von früheren Entscheidung wolle man die Regelung nun strikt einhalten.
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Leda-Jümme-Verband sieht kein Risiko für geplantes Wohnhaus
Darf künftig noch in Deichnähe gebaut werden – und von wem?
Wie hatte die Kommune die Situation eingeschätzt?
Die Gemeinde Rhauderfehn war laut Bauamtsleiter Michael Taaks davon ausgegangen, dass sich durch die Änderung des Bebauungsplanes das geplante Bauvorhaben realisieren lässt. „Eine erste telefonische planungsrechtliche Vorabstimmung mit dem Landkreis Leer hatte das Ergebnis, dass dieses aus planungsrechtlicher Sicht auch möglich sein könnte“, sagt er. In dieser Vorabstimmung seien die Fragen des Deichrechtes jedoch nicht erörtert worden. Aber: „Da in vorangegangenen Verfahren bezüglich des Deichabstandes immer eine tragbare Lösung gefunden wurde, ist die Gemeinde Rhauderfehn davon ausgegangen, dass das auch in diesem Fall so sein würde“, erklärt Michael Taaks.
Wie sieht es der Leda-Jümme-Verband?
Die Fachleute in Sachen Hochwasserschutz beim Leda-Jümme-Verband haben in ihrer Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinde Rhauderfehn erklärt, dass sie keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bau eines weiteren Wohnhauses auf dem Grundstück haben. „Der Grund ist schlichtweg: Wir sehen für das Haus an der Stelle kein Risiko“, erläutert Meino Kroon, Geschäftsführer des Verbandes. „Das bereits bestehende Haus liegt so hoch, dass es auch, wenn das Langholter Meer angestaut ist, nicht in Gefahr ist. Das neue Haus würde auf der gleichen Höhe daneben stehen. Wir sehen nicht, warum das nicht möglich sein sollte.“
Welche Ausnahmen wurden genehmigt?
Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungsplanes Nr. 9.31 „Wohnmobilstellplatz Am Siel“ gab es laut Gemeinde Rhauderfehn für den Bau der Paddel- und Pedal- Station und für den Bau des Wohnmobilstellplatzes eine entsprechende deichschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 9.35 „Ortseingang-Ost“ (Mühlen-Quartier) sei im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung eine Ausnahme ausgesprochen. In diesem Bereich habe der Deich eine andere Schutzfunktion.
Laut Landkreis selbst hat es für einen Neubau als Wohnobjekt noch im Februar 2023 für ein Grundstück in Uplengen am Nordgeorgsfehnkanal eine deichbehördliche Ausnahmegenehmigung gegeben.
Was sind Härtefälle, die genehmigt werden können?
„Grundsätzlich gilt im Überschwemmungsgebiet und in einer Deichschutzzone ein Bauverbot“, so der Landkreis Leer. „Es können aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Allerdings werden diese Genehmigungen mit einem entscheidenden Hinweis versehen – dass nämlich jederzeit auch die Beseitigung des Baus angeordnet werden kann, wenn dies später aus Gründen des Deichschutzes erforderlich werden sollte.“
Für an den Deichen stehende ältere Häuser gebe es einen Bestandsschutz, das heißt: „Ein Ersatzbau wäre dort möglich. Jedoch würde man dann darauf hinwirken, dass der Ersatzbau möglichst weiter entfernt vom Deich errichtet wird wie der Bestandsbau.“ Eine Ausnahme könne zudem infrage kommen, wenn es um ein Bauvorhaben geht, bei dem die Lage am Wasser notwendig ist – so wie zum Beispiel bei einer Paddel- und Pedal-Station.
Was hat es mit der Außenbereichssatzung in Ostrhauderfehn auf sich?
Die Gemeinde Ostrhauderfehn möchte in Potshausen – ebenfalls am Hauptfehnkanal – Wohnbebauung entwickeln. Sie hat eine Außenbereichssatzung erstellt. Die Grundlage der Außenbereichssatzung „Tüntjer Weg“ sei die Eigenentwicklung der Ortschaft Potshausen/Potshauser Leyhe gewesen, sagt Guido Meyer, Bauamtsleiter der Gemeinde Ostrhauderfehn. Es handele sich um etwa sechs oder sieben Baulücken am Tüntjer Weg und Leyer Weg. Die Satzung ist am 30. November 2020 in Kraft getreten. Das Plangebiet liege teilweise im Bereich der Deichschutzzone, so Meyer. Die Bautiefen und nicht überbaubaren Grundstücksflächen wurden seinerzeit mit den Fachämtern des Landkreises abgestimmt und auf ein Mindestmaß festgesetzt. „Für die einzelnen Bauvorhaben muss im Rahmen der Baugenehmigung jeweils eine Ausnahmegenehmigung vom Deichschutz eingeholt werden. Für das erste genehmigte Bauvorhaben am Tüntjer Weg aus dem Jahre 2022 wurde diese Ausnahmegenehmigung erteilt. Das Wohnhaus ist bereits fertiggestellt“, sagt Meyer.
Die Ausbausatzung sei zugelassen worden, weil zum einen bereits mehrere Wohnhäuser entlang des Deiches stehen und die Planung in diesem Fall nicht nur für ein einzelnes Grundstück erfolgte, betont der Landkreis Leer. Die Flächen lägen nicht in einem Überschwemmungsgebiet.
Was bedeutet die strikte Linie des Landkreises für Grundstücksbesitzer?
Die Deiche entlang der Straßen Am Deich in Rhauderfehn und An der Tobiasbrücke in Ostrhauderfehn sind gewidmet, sagt der Landkreis. Auch dort gelte deshalb das Deichgesetz und somit die 50-Meter-Deichschutzzone. Eventuelle Bauvorhaben unterliegen dort dann auch einer Einzelfallprüfung.
Rhauderfehns Bauamtsleiter Michael Taaks erklärt: „Die Grundstücke westlich der Straße Am Deich in Rhauderfehn liegen bis zur Hölderlinstraße innerhalb von Bebauungsplangebieten. Aus planungsrechtlicher Sicht sind diese Grundstücke somit bebaubar. Ob auf diesen Grundstücken aus deichschutzrechtlicher Sicht ein Neubau, Umbau oder Anbau möglich ist, muss in jedem Einzelfall durch den Landkreis Leer geprüft werden.“
Ostrhauderfehns Bauamtsleiter Guido Meyer geht davon aus, „dass innerhalb der Außenbereichssatzung am Tüntjer Weg auch weitere Bauvorhaben genehmigt werden“.
Die Frage, ob das so sein wird, beantwortet der Landkreis Leer so: „Das lässt sich pauschal nicht beantworten.“ Mit der Ausbausatzung werde nicht generell Baurecht geschaffen. „Vielmehr ist es auch am Tüntjer Weg so, dass immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Bebauung möglich ist oder nicht. Die Ausbausatzung sieht vor, dass Neubauten auf jeden Fall mehr Abstand zum Deich haben müssen als die vorhandenen Bestandsbauten. Und auch im Falle eines Ersatzbaus würde man darauf hinwirken, dass der Abstand zum Deich möglichst vergrößert wird.“
Wie geht der Landkreis in anderen Kommunen vor?
Bei Anfragen aus anderen Kommunen im Kreisgebiet, die ebenfalls räumlich nicht an einen gewässer- oder hafennahen Standort gebundene Nutzungsabsichten zum Inhalt hatten, habe sich der Landkreis Leer in jüngster Zeit ebenso positioniert, heißt es aus dem Kreishaus. Vor dem Hintergrund, dass in Zeiten des Klimawandels der Hochwasserschutz immer wichtiger werde, solle das gesetzlich verankerte Bauverbot – auch in Abkehr früherer Entscheidungen – strikt eingehalten werden.
Welche Vorhaben wurden vom Landkreis abgelehnt?
Oftmals stelle sich erst in den Beteiligungsverfahren bei Bauanträgen in Deichnähe heraus, dass das Vorhaben nicht in der geplanten Form genehmigungsfähig sei, sagt der Landkreis. Dann erfolgten oft Umplanungen, die genehmigt werden könnten, sodass es nicht direkt zu einem Ablehnungsbescheid komme. „Ein Ablehnungsbescheid nach Deichrecht ist nach vorliegendem Kenntnisstand seit etlichen Jahren nicht mehr ergangen.“ Zu konkreten Anträgen komme es vielfach aber auch gar nicht, wenn nämlich schon im Verfahren bei der Trägerbeteiligung darauf verwiesen werde, dass der Planung einer Kommune rechtliche Hindernisse entgegenstünden und die Planung deshalb nicht zulässig wäre. „Solche Hinweise hat es in jüngster Zeit bei drei Projekten im Rheiderland gegeben.“
Der Kreis stand jüngst mehrfach in der Kritik. Worum ging es dabei?
Dauerbrenner ist der Streit um das Restaurant Ankerplatz in Rhauderfehn. Dieses wurde im November durch den Landkreis zwangsgeschlossen. Betreiberin Silke Plaisir und ihr Mann und Rechtsbeistand Niels Plaisir kämpfen seitdem darum, dass es wieder öffnen darf - und machen dabei auch der Kreisverwaltung teils schwere Vorwürfe. Niels Plaisir unterstellte dem Landkreis Leer zuletzt, dass dieser seiner Frau vor zwei Jahren einen Schwarzbau verkauft habe, der zuvor nicht genehmigt worden sei. Der Landkreis Leer weist diesen Vorwurf jedoch zurück.
Auch der immer wieder verschobene Bau eines Radweges zwischen Holte über Potshausen nach Stickhausen sorgt seit Jahren für Diskussionen. Im Fokus der Kritik: der Landkreis Leer. Mit dem Bau des Radweges soll nun frühestens 2025 begonnen werden. Für Holtes Ortsvorsteher Friedhelm Nehuis dauert das alles zu lange. „Es ist Wahnsinn, wie lange solche Projekte bei uns in Deutschland dauern“, sagte Nehuis zuletzt.
Der aktuellste Fall, bei dem der Landkreis bei vielen für Kopfschütteln gesorgt hat, ist die Absage einer kleinen Gewerbeschau in Warsingsfehn. Weil Sicherheit und Brandschutz gefährdet seien, hätten bestimmte Maßnahmen getroffen werden müssen, so die Kreisverwaltung. Doch das wollten die Organisatoren nicht. Pikant: Eine ähnliche Veranstaltung, nämlich die Messe Hobby & Freizeit, durfte in den Berufsbildenden Schulen in Leer stattfinden. Dort sei allerdings die Stadt und nicht der Kreis zuständig, heißt es aus dem Kreishaus.
Könnten Parteizugehörigkeiten bei den Landkreis-Verboten eine Rolle spielen?
Offiziell nicht, da die Kreisverwaltung neutral ist und Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu treffen hat. Auffällig ist aber, dass sowohl Niels Plaisir als auch Burkhard Wallesch der CDU angehören und auch zu denjenigen Lokalpolitikern zählen, die gerne die Konfrontation mit den politischen Gegnern suchen. Durch ihr öffentliches Auftreten haben sowohl Plaisir als auch Wallesch einigen politischen Gegenwind erfahren. So wird beispielsweise Wallesch von einigen immer noch übelgenommen, dass er die Boule-Spieler von ihrer Bahn am Siel „vertrieben“ hat. Diese seien ihm zu laut gewesen. Mittlerweile haben die Bouler eine neue Heimat gefunden und üben ihren Sport auf der Tennisanlage von TuRa 07 Westrhauderfehn aus.
Wie äußern sich Rhauderfehner Lokalpolitiker in der Öffentlichkeit zum Bauverbot auf dem Wallesch-Grundstück?
Der CDU-Lokalpolitiker Niels Plaisir kritisiert - wenig überraschend - das Landkreis-Verbot. Plaisir, der für die Christdemokraten sowohl im Gemeinderat als auch im Kreistag sitzt, schreibt auf der Internetseite des GA: „Hier wird - einmal mehr - mit zweierlei Maß gemessen. Noch vor einer sehr kurzen Zeit wurde die Deichschutzzone noch im Genehmigungsverfahren zum Mühlenquartier ganz anders beurteilt genehmigt. Auch dort gibt es ausschließlich eine Wohnnutzung.“
Auch Dirk der Boer (SPD), Sprecher der Mehrheitsgruppe Ampel+ im Rhauderfehner Gemeinderat, äußert sich im sozialen Netzwerk Facebook zum Fall Wallesch. Er schreibt: „Ich finde es sehr schade, dass der Landkreis seine Rechtsauffassung geändert hat und nun derart strikt vorgeht. Die neue Bewertung liegt aber, nachdem was ich gehört habe, schon länger vor. Heißt: Das ist nun nicht der erste Fall, wo es nicht genehmigt wird. Die Politik in Rhauderfehn hat dem Vorhaben darüber hinaus fraktionsübergreifend mit breiter Mehrheit zugestimmt. Ein persönliches oder politisches Motiv würde ich da also nun wirklich nicht hineininterpretieren wollen. Nichtsdestoweniger kann ich die Entscheidung nicht nachvollziehen. Mir tut es vor allem für die Familie leid, die zu Recht darauf gehofft hat, hier bauen zu können. Wir werden nun ausloten müssen, ob und welche Alternativen wir gegebenenfalls anbieten können. Da die Gemeinde auch auf die Umsetzung des Vorhabens vertraut hat, trifft uns das nun auch sehr plötzlich.“