Heide 13-jähriges Mädchen gepeinigt: Müssen die Schlägerinnen ins Gefängnis?
Welche Konsequenzen haben die Schläge und die Demütigungen von Heide für die mutmaßlichen Täterinnen? Im Jugendstrafrecht drohen für gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung bis zu fünf Jahre Haft.
Weil die mutmaßlichen Täterinnen von Heide die Schläge und Demütigungen ihres 13 Jahre alten Opfers mit dem Handy filmten und die Aufnahmen anschließend selbst per WhatsApp verbreiteten, hat die Polizei die Verdächtigen schnell ermittelt. Mindestens drei Videos existieren, das längste davon zeigt über fünf Minuten die Torturen und sehr deutlich die Gesichter der drei Hauptakteurinnen, die der Förderschülerin mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.
Laut Innenministerin Sütterlin-Waack (CDU) sind von den drei Hauptverdächtigen zwei strafunmündig, also unter 14 Jahre alt. Somit werde es nur für das älteste der drei Mädchen ein Gerichtsverfahren geben.
Nach einem Monat sind allerdings noch nicht alle der rund zwölf beteiligten Mädchen vernommen, darunter offenbar auch die Rädelsführerin und ihre Komplizinnen. Polizeisprecherin Astrid Heidorn erklärt das damit, dass zunächst Zeugen vernommen würden, die nicht die Hauptverdächtigen seien. So würden Fakten gesammelt, mit denen die mutmaßlichen Täterinnen dann konfrontiert werden könnten. „Zudem bedarf eine Vernehmung mit Minderjährigen umfangreicherer Vorbereitungen, da ja die Eltern einbezogen werden“, so Heidorn.
Gegen die Mädchen, nach Angaben der Polizei zwischen zwölf und 17 Jahren alt, wird wegen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung ermittelt, möglicherweise kommt auch Raub hinzu, da dem Opfer seine Jacke, der Pullover und die Brille weggenommen wurden. Da alle Mädchen noch minderjährig sind, gilt das Jugendstrafrecht, das bei gefährlicher Körperverletzung eine Strafe von maximal fünf Jahren vorsieht. Allerdings steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, Jugendliche sollen aus ihren Taten lernen und möglichst nicht erneut straffällig werden.
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Die jüngsten der beteiligten Mädchen müssen keine Strafe fürchten. Der Gesetzgeber ist überzeugt, dass Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht in der Lage sind, das Unrecht einer Tat einzusehen, weshalb sie keine strafrechtliche Verantwortung übernehmen müssen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte mit, es werde mit den strafunmündigen Kindern aber eine sogenannte Kindesanhörung erfolgen. Zusammen mit dem Jugendamt, der Jugendgerichtshilfe sowie Eltern und Schule würden anschließend pädagogische Maßnahmen ausgearbeitet, sagte Polizeisprecherin Heidorn. Die Verantwortung liegt also letztlich beim Jugendamt und gegebenenfalls beim Familiengericht, sollte entschieden werden, eine der Täterinnen aus ihrer Familie zu nehmen, weil deren Einfluss schädlich ist.
Unterdessen wird das Video des brutalen Übergriffs immer weiter in den sozialen Medien verbreitet. In einem Tweet erklärt die Landespolizei: „Nicht teilen oder hochladen. Das verletzt zusätzlich zur Tat die Rechte Betroffener und kann strafbar sein. Die Tatverdächtigen sind bekannt, die Ermittlungen laufen.“ Von der zuständigen Staatsanwaltschaft Itzehoe heißt es, es könne strafbar sein, wenn jemand in seiner Hilflosigkeit zur Schau gestellt werde.
Wie oft sind Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein zum Täter geworden? Vergangenes Jahr gab es in im Land 610 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren, das ist ein Plus von 21 Prozent. Und gegen 851 Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren wurde ermittelt, eine Zunahme um 14,9 Prozent. Raubüberfälle, Sachbeschädigung, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie die Verbreitung pornografischer Schriften stehen ganz oben auf der Liste der sogenannten „jugendtypischen Delikte und Rohheitsdelikte“.