Namensrecht  Wir brauchen echte Doppelnamen

Marie Busse
|
Ein Kommentar von Marie Busse
| 19.03.2023 17:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
In Deutschland nimmt ein Großteil der Frauen nach der Eheschließung den Namen des Mannes an. Mit einem Doppelnamen, den beide tragen können, kommt eine weitere Möglichkeit hinzu. Foto: Unsplash
In Deutschland nimmt ein Großteil der Frauen nach der Eheschließung den Namen des Mannes an. Mit einem Doppelnamen, den beide tragen können, kommt eine weitere Möglichkeit hinzu. Foto: Unsplash
Artikel teilen:

Die Ampel-Koalition will das Namensrecht reformieren und echte Doppelnamen ermöglichen. Das wurde auch Zeit, findet unsere Autorin.

Bislang können aus Meyer und Schmidt nie zwei Meyer-Schmidts werden. Nur ein Ehepartner kann den Doppelnamen tragen, mögliche Kinder erhalten automatisch den Einzelnamen. Diese Namensregelung ist zu starr und es richtig, dass die Ampel-Koalition sie ändern will. Künftig könnten beide Ehepartner einen Doppelnamen tragen und den auch an die Kinder weitergeben. „Bandwurmnamen“ aus mehr als zwei zusammengesetzten Namen sollen allerdings verboten bleiben.

Die Reform ist aus gleich zwei Gründen gut: Namen sind Teil der Identität. Es ist daher legitim, die Frage zu stellen: Weshalb dem Einzelnen bei der Namenswahl, die etwas Persönliches ist, nicht größtmögliche Freiheit zugestehen? Eine zusätzliche Möglichkeit einzuführen, ist nicht gleichbedeutend mit dem Zwang, sie zu nutzen.

Und es gibt einen weiteren Grund. Die Entwicklung des Namensrechts bildet die fortschreitende Emanzipation der Frau ab. Jahrhunderte mussten Frauen den Namen des Mannes annehmen, erst seit 1976 dürfen sie ihren Nachnamen behalten. In den 1990er Jahren wurde das Namensrecht weiter gelockert. Dennoch nehmen drei Viertel der Frauen den Namen des Mannes an, viele mit dem Argument, als Familie einen Namen tragen zu wollen. Die Möglichkeit eines echten Doppelnamens stärkt daher die gleichberechtigte Partnerschaft.

Ähnliche Artikel