Keine Strafe für 27-Jährigen  Freispruch im Vergewaltigungsprozess

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 03.03.2023 16:44 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Landgericht Oldenburg fand der Prozess statt. Bild: Fertig
Vor dem Landgericht Oldenburg fand der Prozess statt. Bild: Fertig
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Zuerst war der Sex einvernehmlich, dann wollte die Frau nicht mehr. Das hätte der Angeklagte natürlich respektieren müssen. Er habe den Gegenwillen aber nicht erkannt, sagen die Gerichte.

Westerstede/Oldenburg - Weil er bei einem zunächst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr den späteren Gegenwillen seiner Internetbekanntschaft nicht erkennen konnte, ist ein 27 Jahre alter Berufssoldat vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dieses – zunächst vom Amtsgericht in Westerstede gefällte Urteil – hatte am Freitag vor dem Oldenburger Landgericht Bestand. Die Staatsanwaltschaft, die gegen das Amtsgerichts-Urteil Berufung eingelegt hatte, zog am Freitag vor dem Landgericht nach der Neuverhandlung des Falles ihr Rechtsmittel wieder zurück.

Der Fall gestaltete sich schwierig. Der Angeklagte hatte die junge Frau aus Westerstede auf einer Dating-App kennen gelernt. Man traf sich in der Wohnung der Frau in Westerstede. Beim dritten Treffen kam es zum Austausch von Zärtlichkeiten und zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Doch dann soll die junge Frau von einem Unwohlsein gesprochen und darum gebeten haben, „aufzuhören“. Den Feststellungen zufolge hatte der Angeklagte das nicht als Gegenwillen der Frau erkannt.

War der Gegenwill zu erkennen?

Die Gerichte schenkten der Frau absoluten Glauben. Die zentrale Frage war aber, ob der Gegenwille der Frau für den Angeklagten erkennbar war. Die Staatsanwaltschaft meinte ja. Deswegen hatte sie gegen das Amtsgerichts-Urteil auch Berufung eingelegt. Nachdem am Freitag die Westerstederin noch einmal (in nichtöffentlicher Sitzung) als Zeugin ausgesagt hatte, zog die Anklagebehörde ihre Berufung gegen das Westersteder Urteil wieder zurück.

Zuvor hatte die Kammer signalisiert, dass sie die Auffassung des Westersteder Amtsgerichtes teile, wonach für den Angeklagten der spätere Gegenwille der jungen Frau nicht erkennbar war. Die Frau hatte erst nach Rücksprache mit ihren Freundinnen Anzeige erstattet. Die Gerichte gingen durchaus davon aus, dass die Frau subjektiv alles getan hatte, um dem Angeklagten klar zu machen, dass sie nicht mehr einverstanden sei. Der Angeklagte hatte das aber ignoriert – eben weil er nach Überzeugung der Gerichte den Gegenwillen nicht erkennen konnte.

Die Verteidigung zeigte sich am Freitag empört. Das Geschehen liege knapp drei Jahre zurück. In den letzten drei Jahren habe der Angeklagte als Berufssoldat auf Gehaltserhöhungen und Beförderung verzichten müssen und sei von Auslandseinsätzen abgezogen worden.

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