Hamburg  Sängerin Anna-Carina Woitschack darf nicht „Schlagermatratze“ genannt werden

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 28.02.2023 10:21 Uhr | 0 Kommentare
Die Schlagersängerin Anna-Carina Woitschak hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Beleidigung eines Comedians gewehrt. Foto: dpa/Jörg Carstensen
Die Schlagersängerin Anna-Carina Woitschak hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Beleidigung eines Comedians gewehrt. Foto: dpa/Jörg Carstensen
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Als sich das Schlager-Paar Stefan Mross und Anna-Carina Woitschack im vergangenen Jahr trennte, nahm der Komiker Christian Keltermann dies zum Anlass, ordentlich über die Sängerin herzuziehen. Nun entschied ein Gericht: Der Comedian ist übers Ziel hinausgeschossen.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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