Urteil zu Stiftungen Kein juristischer Freibrief für Verfassungsfeinde


Begleitet von Protesten hat das Bundesverfassungsgericht zur AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung geurteilt. Foto: Picture Alliance/Deck/DPA
Für Stiftungen, die den Parteien nahe stehen, muss im politischen Wettbewerb Chancengleichheit gelten – auch finanziell. Doch der Gesetzgeber muss die Rechtslage nachbessern.
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