Faustschlag ins Gesicht?  Stieftochter sagt nicht gegen Stiefvater aus

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 14.02.2023 12:26 Uhr | 0 Kommentare
Das Oldenburger Landgericht hob ein früheres Urteil in der Berufungs-Verhandlung auf. Foto: Höffmann
Das Oldenburger Landgericht hob ein früheres Urteil in der Berufungs-Verhandlung auf. Foto: Höffmann
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Er hatte seine Stieftochter sexuell missbraucht und war dafür rechtskräftig zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Hatte er das Mädchen auch geschlagen?

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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