Kiel/Berlin Nancy Faeser: Tatverdächtiger von Brokstedt hätte abgeschoben werden können
Wochen nach dem Messerangriff in einem Regionalzug in Brokstedt sind immer noch nicht alle Details klar. Bundesinnenministerin Nancy Faeser macht nun der Stadt Kiel Vorwürfe – denn der Tatverdächtige hätte wohl abgeschoben werden können.
Am Tag nach der Messerattacke hatte sich Nancy Faeser in Brokstedt vor die Mikrofone der bundesweit angereisten Presse gestellt und erklärt: „Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen“. Vielmehr gehe es darum, „dass wir aufarbeiten müssen, wo sind Fehler passiert.“
Am Montag bestätigte die Bundesinnenministerin nun in Berlin, dass sie inzwischen die Berichte der verschiedenen Behörden zur Vorgeschichte des Angreifers aus dem Zug in Brokstedt kenne. „Wir wissen inzwischen, wo Fehler passiert sind“, sagte Faeser. „Es gab eine Fehlinformation. Das Gefängnis in Hamburg hat die Information über die Entlassung nach Kiel kommuniziert. Aber die Kieler Ausländerbehörde hat das nicht weitergegeben.“
Weiter sagte Faeser: „Wir wussten nicht, dass der Mann im Gefängnis sitzt, sonst hätten wir ihn anhören und leichter abschieben können.“ Faeser zufolge haben die Behörden bereits vorher versucht, den Mann abzuschieben - und sie scheiterten. „Die Schwierigkeit da schien ja, dass er staatenlos war“, sagte Faeser. Das wäre nach ihren Worten erst einmal ein Prozess gewesen mit dem Staat Israel und den palästinensischen Behörden. Rückführungen in die Palästinensergebiete hat es bisher nur in ganz wenigen Fällen mit Zustimmung Israels gegeben.
Damit hat Faeser nun doch eine Schuldzuweisung getroffen. Fakt ist allerdings: Erneut ist sie entweder nur unzureichend informiert worden oder hat etwas falsch verstanden. Die Entlassung des mutmaßlichen Täters aus der U-Haft durfte das Gefängnis gar nicht melden, sondern nur das Hamburger Landgericht, weil sie von dort auch verfügt wurde. Allerdings trudelte das Fax des Gerichts erst am 2. Februar in Kiel ein, also acht Tage nach der Bluttat. Diese Information konnte Kiel also gar nicht mehr sinnvoll nutzen.
Möglicherweise meint Nancy Faeser aber auch gar nicht die Entlassung, sondern die Information über die Inhaftierung von Ibrahim A.. Die lag Kiel nur informell vor, wie Stadtrat Christian Zierau, Chef der Ausländerbehörde, mehrfach betont hat. Er sagte: „Über die Haft des mutmaßlichen Täters haben wir tatsächlich per E-Mail aus Hamburg Kenntnis erhalten, allerdings nicht über den dafür vorgeschriebenen Weg.“
Der vorgeschriebene Weg wäre eine Pflichtmeldung der Hamburger Justiz nach Kiel gewesen. Wie Hamburgs Justizstaatsrat Holger Schatz aber bereits eingeräumt hat, meldete Hamburg den Haftantritt an seine Ausländerbehörde, obwohl Kiel zuständig war. Ob eine Weiterleitung nach Kiel erfolgte, ist unklar. Hamburg hat alle Mails aus diesem Zeitraum aus Datenschutzgründen bereits gelöscht.
In Kiel jedenfalls soll diese Pflichtmeldung nicht angekommen sein. Was nicht heißt, dass sie nicht doch möglicherweise eingetroffen, aber untergegangen ist. Stadtsprecherin Kerstin Graupner: „Derzeit werten wir die durchgeführte Wiederherstellung der Postfächer und die Befragung der beteiligten Mitarbeitenden aus, um auch den Mailverkehr noch einmal detailliert nachzuprüfen und technische wie menschliche Fehler auszuschließen.“
Obwohl Kiel die Pflichtmeldung nicht erhalten hatte, reagierte die Ausländerbehörde auf die E-Mail aus der Hamburger JVA Billwerder, die der dortige Ausländerbeauftragte geschrieben hatte. Er bat um Verlängerung der Aufenthaltsbescheinigung von IbrahimA.. Kiel antwortete mit Fragen, um die eigene Zuständigkeit abklopfen. Darauf kam aber von Hamburger Seite keine Antwort. Dass die Kommunikation an dieser Stelle stockte, dürfen Politik und Bürger kritisieren.
Stadtrat Zierau weist aber eine alleinige Schuld von sich: „Aktuell scheint es so, dass in allen beteiligten Behörden sowohl in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein, die mit dem Fall Ibrahim A. beschäftigt waren, Fehler bei ihrer Informationspflicht unterlaufen sind.“ Hier müssten nun dringend bundesweit strukturelle Veränderungen erfolgen, um einen sicheren Informationsfluss zu gewährleisten.