Körperverletzung in Friesoyther Disko 21-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten
Der junge Mann aus Wildeshausen soll in einer Friesoyther Disko einen anderen Gast attackiert haben. Jetzt stand er deshalb in Cloppenburg vor Gericht. Er ist schon mehrfach vorbestraft.
Friesoythe/Wildeshausen/Cloppenburg - Vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 21 Jahre alten Intensivtäter aus Wildeshausen jetzt freigesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in einer Diskothek in Friesoythe einen jungen Gast mit einer abgebrochenen Glasflasche erheblich verletzt zu haben. Den Feststellungen zufolge passt die Tat zu dem elf-mal vorbestraften Wildeshauser, der gerade eine Jugend-Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren größtenteils verbüßt hat.
Doch die Glas-Attacke in der Friesoyther Diskothek konnte dem Wildeshauser nicht mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden. Deswegen musste in dem Fall ein Freispruch ergehen. Fest steht: Der Angeklagte hatte sich in der Tatnacht in der Friesoyther Diskothek aufgehalten. Beim Tanzen soll er dann von dem späteren Opfer angerempelt worden sein. Es kam zu einem ersten Gerangel zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer.
Flasche wurde aus einer Gruppe heraus geworfen
Dann soll der Wildeshauser fünf seiner Freunde hinzugeholt haben, die sich nun alle zusammen auf die Tanzfläche begaben. Man hörte, wie eine Glasflasche zerbrochen wurde. Dann flog die abgebrochene Flasche in Richtung des Opfers, das getroffen und erheblich verletzt wurde. Den Feststellungen zufolge war die Flasche aus der Gruppe um den Angeklagten heraus geworfen worden. Aber hatte tatsächlich der 21-Jährige die Flasche auf das Opfer geschleudert? Genau das konnte nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden.
Zeugen wollen den Vorfall beobachtet und den Angeklagten schließlich als den mutmaßlichen Täter identifiziert haben. Per Facebook war von den Zeugen nach dem Angeklagten gesucht worden. Sein Foto wurde auf Facebook entdeckt und an das Opfer und die Polizei weitergeleitet. Das Opfer hatte dann gefragt: „Ist der das gewesen?“ Er hatte den Angeklagten nicht selbst erkannt. So blieb es bezüglich einer möglichen Schuldfeststellung am Ende bei reinen Spekulationen. Die reichen aber in einem Strafprozess nicht aus, um einen mutmaßlichen Täter schuldig zu sprechen.