Löhne von Sanitätern Wie Krankenkassen dazu zwingen, manche Leben billiger zu retten
Warum wollten AOK und Co. bis vor kurzem für einen Emder RKSH-Sani nicht soviel bezahlen wie für einen Sani von DRK und Stadt Emden? Krankenkassen können einen Rettungsdienst in Personalnot stürzen.
Ostfriesland - Warum hat der Emder Verein für „Rettungsdienst, Krankentransport und Soziale Hilfsdienste“ (RKSH) seine Sanitäter bis September schlechter bezahlt als der Rettungsdienst von Deutschem Roten Kreuz (DRK) und der Stadt Emden die seinen? Weil „wir in den Budgetverhandlungen von den Krankenkassen schlicht und ergreifend – wie soll man das sagen – runtergedrückt wurden“, antwortete RKSH-Vorstand und Rettungsdienst-Geschäftsführer Holger Rodiek kürzlich in einem Pressegespräch zur Emder Rettungsdienste-Fusion. „Um es mal freundlich zu formulieren.“
Private Leistungsanbieter bekämen von den gesetzlichen Krankenkassen „am wenigsten für ihr Personal, die öffentlichen Hilfsorganisationen kriegen ein bisschen mehr, die öffentliche Träger kriegen noch ein bisschen mehr“, berichtete Rodiek. „Und wenn der Rettungsdienst durch Feuerwehrbeamte durchgeführt wird, dann ist es auch vollkommen klar, dass die Vergütung der Beamten der Standard ist für die Berechnung der Personalkosten ist.“ Der RKSH-Chef betonte: „Das wirkt sich auf den einzelnen Arbeitnehmer aus.“
Die Lohnkosten-Politik der Krankenkassen bezüglich Rettungsdiensten
Sind Sanitäter beziehungsweise ihre lebensrettenden Leistungen den Krankenkassen unterschiedlich viel wert – abhängig davon, bei was für einem Rettungsdienst sie beschäftigt sind? Wenn es um die Kostenbudgets der Rettungsdienste in Ostfriesland geht, sind seitens der gesetzlichen Krankenkassen die AOK und Verband der Ersatzkasssen maßgebliche Verhandlungsführer. Unsere Zeitung wollte von ihnen wissen, wie groß die Spanne der Personalkosten bei Notfall- und Rettungssanitätern ist, die sie den Rettungsdiensten verschiedener Betreiber in den Kostenbudgets gewähren.
Die Antwort der AOK: „Die Inhalte der Budgets sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils Beteiligten. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Auskünfte über Inhalte von Dritten geben können.“ Unsere Redaktion hat erwidert, dass sie gar nicht nach Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gefragt habe, sondern nach der Spannbreite der Personalkosten: „Das heißt, durch eine Beantwortung kann niemand erahnen, welcher Rettungsdienst wie bezahlt.“
Das Bemühen um Auskünfte bei der gesetzlichen Krankenkasse AOK
Die Antwort der AOK: „Das Thema Personalkosten ist im Hinblick auf die unterschiedliche Tarifwerke, Eingruppierungen, Verträge und Zulagen von Notfall- und Rettungssanitätern so umfangreich und vielschichtig, dass wir Ihre Frage leider nicht detailliert oder pauschal beantworten können. Alles andere wäre weder aussagekräftig noch seriös.“
Unsere Zeitung hat am 1. Februar erneut nachgehakt und darauf hingewiesen, dass es gar nicht um alle Details der Tarifwerke gehe, sondern wir uns „für das Minimum und das Maximum an Personalkosten“ interessieren, „das im Rahmen von Rettungsdienst-Budgets gewährt wird und zwar bezüglich Rettungs- sowie Notfallsanitätern“. Und: „Bei aller Komplexität muss es ja ein Kostenbudget für einen Rettungsdienst geben, in dem der niedrigste Personalkostenwert enthalten ist – und ein Kostenbudget, in dem der höchste Personalkostenwert enthalten ist.“ Es gehe also lediglich um „zwei Mindestbeträge und zwei Höchstbeträge“. Eine Reaktion der AOK darauf steht noch aus.
Was verrät der Verband der Ersatzkassen zur Lohnkosten-Gewährung?
Welche Angaben macht der Verband der Ersatzkassen (VdEK) zu den Minimal- und Höchstkosten, die für Rettungs- und Notfallsanitäter bei der Budgetberechnung der Rettungsdienste bewilligt werden? „Für die Beantwortung müssten dem VdEK sämtliche Tarifwerke und Arbeitsverträge in vergleichbarer Form vorliegen“, teilt der Verband mit. „Das ist nicht der Fall.“ Mal abgesehen davon, dass auch der VdEK nach den bewilligten Kostenersätzen gefragt wurde und nicht nach den Details von Tarifverträgen: Wie berechnet ein Krankenkassen-Verband die Kostenersätze für Löhne, wenn er die Löhne nicht oder nur bedingt kennt?
Bereits in einer früheren Antwort hatte der VdEK mitgeteilt: „Selbstverständlich werden Tarife bei den Verhandlungen der Kosten zwischen den Krankenkassen und dem Landkreis berücksichtigt.“ Landkreise und kreisfreie Städte betreiben Rettungsdienste oder sie vergeben sie an Anbieter wie DRK und RKSH. „Es gibt keine 1:1-Abrechnung von Selbstkosten der Arbeitgeber“, schreibt der VdEK weiter. „Beispielsweise werden die Budgets verhandelt, wenn die Tarifentwicklungen noch nicht exakt bekannt sind.“ Die AOK hatte sich dieser Antwort vom 20. Januar angeschlossen.
Warum honorieren Krankenkassen die Lebensrettung nicht gleich?
Eine weitere Frage an die Krankenkassen lautete: „Warum werden bei Budgetverhandlungen nicht für alle Rettungskräfte – also natürlich nach Qualifikation differenziert – rettungsdienstbetreiberunabhängig dieselben Personalkosten angesetzt?“ Die Antwort des VdEK: „Weil es in den Rettungsdiensten zahlreiche verschiedene tarif- und arbeitsvertragliche Regelungen gibt, die entsprechend in den Budgetverhandlungen berücksichtigt werden.“
Nochmal zur Erinnerung: Ein paar Zeilen vorher hatte der VdEK mitgeteilt, dass ihm gar nicht alle Tarifwerke und Arbeitsverträge in vergleichbarer Form vorlägen. Gleichzeitig gibt sie der VdEK als Grund an, warum er nicht unabhängig vom Rettungsdienstbetreiber dieselben Personalkosten für die jeweiligen Berufsgruppen ansetzt.
Seit kurzem kann der Emder RKSH seinen Sanis mehr bezahlen
Die AOK antwortete auf die Frage nach den unterschiedlichen Personalkosten-Ersätzen: „Weil es aus der historischen Entwicklung einfach eine Vielzahl an Beteiligten gibt, die jeweils in ihrer Entwicklung an unterschiedliche Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien gebunden sind. Wir können und werden die Tarifautonomie nicht beeinflussen.“
Der Emder RKSH hatte laut Holger Rodiek gar keinen Tarifvertrag – hätte aber gerne die gleichen Löhne bezahlt, wie der andere Emder Rettungsdienst nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Aufgrund des Fachkräftemangels waren die niedrigeren Kostenersätze und damit die niedrigeren Löhne offenbar ein besonderes Problem. Zum September vergangenen Jahres genehmigten die Krankenkassen schließlich doch das TVöD-Niveau, wie Rodiek berichtete. Kurz davor hatte die Stadt angeboten, dem Verein die Differenz zwischen den Lohn-Niveaus notfalls zu bezahlen – falls die Kostenträger sich weiter gesperrt hätten, wie Stadtrat Volker Grendel in besagtem Pressegespräch anmerkte.
Wie sagt die Schiedsstelle auf Landesebene zu Lohnkosten-Konflikten?
Wenn die Krankenkassen bei manchen Rettungsdienstbetreibern nur geringere Löhne akzeptieren, dann könnte das für Konflikte sorgen. Und für Konflikte zwischen Krankenkassen und Rettungsdiensten gibt es auf Landesebene eine Schiedsstelle. Welche Schiedssprüche dazu gibt es? Die dortigen Verhandlungen unterlägen der Geheimhaltung, betonen AOK und VdEK.
Eine Anfrage unserer Zeitung bei der Schiedsstelle hat deren Vorsitzender Klaus Henning beantwortet: „Zunächst einmal freue ich mich darüber, dass Sie sich für das Thema Personalkosten im Rettungsdienst interessieren.“ Er dürfe die Fragen jedoch „nicht konkret beantworten, weil ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege“. Aber „ganz allgemein“ könne er sagen, „dass die Personalkosten natürlich ein ganz wesentlicher Teil des Kostenbudgets sind und deshalb in den Verfahren vor der Schiedsstelle eine bedeutende Rolle spielen“. Er ergänzt: „Auch die unterschiedlichen Tarife für die Rettungskräfte haben die Schiedsstelle bereits beschäftigt.“
Das Lohn-Niveau anderer Rettungsdienste in Ostfriesland
Im Rettungsdienst des Landkreises Aurich wird nach Angaben der dortigen Kreisverwaltung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt. Genauso wie im – künftig städtischen – Rettungsdienst Emden, wie Vertreter der Stadtverwaltung kürzlich im Pressegespräch zur Rettungsdienst-Fusion sagten. So scheint es auch im Landkreis Wittmund zu sein, aus dem kürzlich Rettungsdienstler – zusammen mit Kollegen aus Aurich und Emden – zum Auftakt der TVöD-Verhandlungen nach Potsdam gefahren sind.
Beim DRK-Rettungsdienst im Landkreis Leer wird laut Geschäftsführer Markus Wucherpfennig nach „Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen“ bezahlt, deren Inhalte er aber nicht preisgeben will. Nur so viel: „In den meisten Punkten findet der DRK-Reformtarifvertrag in seiner gültigen Fassung Anwendung.“
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