Nach Sex vor Gericht  In Hotel in Papenburg vergewaltigt?

Christian Belling
|
Von Christian Belling
| 03.02.2023 18:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Was passierte im Juni 2021 in einem Hotelzimmer in Papenburg? Das Jugendschöffengericht musste sich mit einer mutmaßlichen Vergewaltigung befassen. Symbolfoto: Pixabay
Was passierte im Juni 2021 in einem Hotelzimmer in Papenburg? Das Jugendschöffengericht musste sich mit einer mutmaßlichen Vergewaltigung befassen. Symbolfoto: Pixabay
Artikel teilen:

Erst traf sich ein Pärchen, das sich aus dem Internet kannte, für Sex im Hotel. Diese Nacht hatte ein juristisches Nachspiel. Der Mann musste sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten.

Papenburg - Die Anklageschrift des Staatsanwalts ist nur schwer zu verdauen. Was zwischen einer heute 26-jährigen Frau und einem 21-jährigen Mann (beide aus dem nördlichen Emsland) in einem Hotelzimmer in Papenburg zunächst einvernehmlich geschehen war, soll sich im Verlauf einer Nacht im Juni 2021 zu einem regelrechten Martyrium für die Frau entwickelt haben.

Nur wenige Tage vor besagter Nacht lernen sich die beiden im Internet kennen. Beide wollen Sex, der Angeklagte nennt es vor Gericht „Druck“, den er in dieser Zeit gehabt habe. Man wird sich einig, dass ein Hotelzimmer in Papenburg gebucht werden soll, um dem Verlangen nachzukommen.

Im Hotelzimmer eingesperrt und gewürgt

Die Anklage: Dort angekommen, erfolgt dem Staatsanwalt zufolge, der Geschlechtsverkehr zunächst einvernehmlich. Doch im weiteren Verlauf der Nacht sollen weitere sexuelle Handlungen an dem mutmaßlichen Opfer gegen dessen Willen erfolgt sein. Kokain spielt dabei auch eine Rolle. Außer dem Vorwurf der Vergewaltigung ist der vornehmlich aufgrund von Drogendelikten mehrfach vorbestrafte und aktuell im Jugendstrafvollzug einsitzende 21-Jährige auch wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt. So soll die 26-Jährige nach der Nacht Würgemale am Hals aufgewiesen haben und zudem vom Angeklagten im Hotelzimmer eingesperrt worden sein.

Der Angeklagte: Während der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Papenburg bestreitet der 21-Jährige, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben. „Wir wollten uns treffen und Sex haben. Während der Nacht hat sie nicht gesagt, dass ich aufhören soll.“ Die mutmaßlichen Würgemale waren nach seinen Angaben Knutschflecke. Und das Hotelzimmer habe sie jederzeit verlassen können – auch nachdem er am Morgen danach mit der Zimmerkarte kurzzeitig das Hotel verließ und die 26-Jährige alleine zurückblieb. Dass in der Nacht Drogen konsumiert wurden, bestreitet er jedoch nicht. Er gibt zu, eine Linie Kokain vom Po des mutmaßlichen Opfers gezogen zu haben. Den Vorwurf, das weiße Pulver auch auf den Genitalbereich der 26-Jährigen geschmiert zu haben, weist er zurück. Abschließend stellt er fest, dass ihm zu Unrecht eine Vergewaltigung zur Last gelegt werde. „Seit eineinhalb Jahren leide ich unter dieser Lüge“, wird der Angeklagte kurzzeitig vor Gericht etwas lauter.

Opfer lässt sich vor Gericht vertreten

Das mutmaßliche Opfer: Während der Verhandlung lässt sich die Hauptbelastungszeugin von ihrer Verteidigerin vertreten. Laut einer fachärztlichen Begutachtung sei die 26-Jährige nicht vernehmungsfähig. Die Frau befindet sich in psychiatrischer Behandlung und leide unter depressiven und panischen Störungen. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung – vermutlich Borderline-Störung – ist die 26-Jährige schon vor besagter Nacht in Behandlung.

Da das mutmaßliche Opfer nicht vor Gericht aussagt, wird die polizeiliche Vernehmung der 26-Jährigen eine Woche nach der angeblichen Tat von Richter Gerhard Többen herangezogen. Ganze 29 Seiten umfasst das Protokoll des Gesprächs. Többen liest jede Seite vor. Gegenüber der Polizei bestätigt die Frau, dass zunächst alles einvernehmlich war. Im weiteren Verlauf der Nacht sei der Angeklagte aber immer aggressiver und grober geworden. Mehrfach habe sie ihm gesagt, dass sie keinen weiteren Geschlechtsverkehr mehr wolle. Da sie es aber mit der Angst zu tun bekam, habe sie es über sich ergehen lassen. Gegenüber der Polizei berichtet sie von schmerzhaften, entwürdigenden und demütigenden Stunden, in denen sie sich wehrlos gefühlt habe.

Schmerzhafte und entwürdigende Stunden

Am Tag danach schildert sie einer Hotelmitarbeiterin ihr mutmaßliches Martyrium. Sofort wird die Polizei kontaktiert und der mittlerweile wieder in das Hotel zurückgekehrte Angeklagte festgenommen. Eine umgehend erfolgte gynäkologische Untersuchung im Marien-Hospital Papenburg habe keine Verletzungen ergeben. Ein handschriftlich verfasster Bericht des behandelnden Arztes kann aufgrund von Unleserlichkeit nicht vor Gericht verwertet werden.

Die Gutachterin: Dem Ergebnis der psychologischen Begutachtung des mutmaßlichen Opfers kommt eine bedeutende Rolle zu, weil die Hauptbelastungszeugin nicht an der Verhandlung teilnimmt. Nach einem knapp zweistündigen Gespräch im Wohnhaus der Eltern attestiert die Gutachterin der 26-Jährigen eine nicht vorhandene Aussagetüchtigkeit. „Die Schilderungen wirkten nicht erlebnisbasiert“, teilt die Gutachterin während der Verhandlung mit. Insbesondere bei der Schilderung der dem Angeklagten konkret zur Last gelegten Taten seien die Aussagen immer verschwommener und wenig detailliert geworden. Häufig seien von dem mutmaßlichen Opfer Aussagen wie „irgendwie“, „irgendwo“ oder „es müsste so gewesen sein“ getätigt worden. Generell fehlt der Gutachterin die Nachvollziehbarkeit. Hinzu kommen Widersprüche im Vergleich zu Aussagen, die die 26-Jährige gegenüber der Polizei getätigt habe. „Die Zeugin ist nicht in der Lage, belastbar über die Geschehnisse in der Nacht zu berichten“, stellt die Gutachterin fest. Gleichwohl könne es genauso oder in Teilen passiert sein.

Keine bewusste Lüge, um zu schaden

Wahrscheinlich sei aber, dass sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung, die Nacht unbewusst konstruiert habe. „Das ist keine bewusste Lüge. Sie will damit auch keinem schaden“, betont die Gutachterin. Es passe aber zu Borderline-Patienten, dass sich diese in ihrer Selbstwahrnehmung in eine Opferrolle begeben.

Das Urteil: „Die Schilderungen zur Nacht lassen mich mit einigen Fragezeichen zurück“, gibt der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers zu. Er habe insbesondere aufgrund der aus seiner Sicht überzeugenden Gutachterin Zweifel daran, dass die dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfe stimmen und der ein Verbrechen begangen habe. Gleichwohl gehe er davon aus, dass es für die 26-Jährige mit Sicherheit keine schöne Nacht gewesen sei. Doch wovon er ausgehe, spiele vor Gericht keine Rolle.

Der Staatsanwalt plädiert auf Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung sowie der Freiheitsberaubung. Richter Gerhard Többen folgt dem Staatsanwalt in seinem Urteil. Die Verteidigerin der 26-Jährigen räumt ein, dass „wir es nicht konkret wissen, was in der Nacht passierte.“ Sie geht aber davon aus, dass es wie von ihrer Mandantin geschildert „so oder so ähnlich gewesen ist.“

Ähnliche Artikel