Osnabrück  Übergriffiger Priester: Wie sehr hat das Bistum Osnabrück im Fall S.W. versagt?

Stefanie Witte
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Von Stefanie Witte
| 03.02.2023 09:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Bis der Priester S.W. nicht mehr als Seelsorger arbeiten durfte, dauerte es lange. Dabei erreichten die Bistumsleitung immer wieder Hinweise auf beunruhigendes Verhalten des Geistlichen. Foto: Jörn Martens
Bis der Priester S.W. nicht mehr als Seelsorger arbeiten durfte, dauerte es lange. Dabei erreichten die Bistumsleitung immer wieder Hinweise auf beunruhigendes Verhalten des Geistlichen. Foto: Jörn Martens
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Ein Priester im Bistum Osnabrück wird offenbar mehrfach übergriffig, trifft sich laut Zeugen mit jungen Menschen zum Pornoschauen, fordert von einem Minderjährigen Penisbilder und hat Sex mit einem Menschen, der sich damit unwohl fühlt. Trotz entsprechender Hinweise dauert es lange, bis das Bistum reagiert. Zu lange?

Wie gefährlich muss ein Priester sein, damit ihn die Kirche nicht mehr als Seelsorger mit Gläubigen arbeiten lässt? Und was soll umgekehrt der Bischof tun, wenn sein Angestellter nie strafrechtlich verurteilt wurde? Der Fall S.W. ist die Geschichte eines Geistlichen, der rückblickend betrachtet nie als Seelsorger hätte arbeiten dürfen. Erst in diesem Jahr, nach jahrelanger Hängepartie, wurde der Mann in den endgültigen Ruhestand versetzt.

Aber der Reihe nach: W., geboren in den 1960er Jahren, wird Anfang der Neunziger Jahre in Osnabrück zum Priester geweiht. Er arbeitet als Kaplan, als Pfarrer an unterschiedlichen Orten. Bei vielen Gläubigen ist er offenbar zunächst beliebt, gilt als angesehen, als jemand, der sich vor allem um Jugendliche kümmert. Andere finden ihn schon damals seltsam.

Eines Tages erreicht die Bistumsleitung der Hinweis einer Gemeindereferentin, die davor warnt, dass der Pfarrer Gruppenleiter, also junge Menschen, die sich in der Jugendarbeit engagieren, “anbaggere”.

Dieses Zitat steht im Gutachten der Universität Osnabrück zum Umgang mit Missbrauch im Bistum Osnabrück. Der Priester wird darin mit den Initialen S.W. abgekürzt. Es sind nicht seine echten Initialen. Und auch an dieser Stelle wird der Name des Geistlichen nicht genannt, denn er ist bislang für keine Tat verurteilt worden.

Das Bild, das die Gemeindereferentin vom Pfarrer zeichnet, lässt aufhorchen. Konkret: Bei Jugendleiterrunden habe W. vorgeschlagen, man könne abends zusammensitzen und dann “schauen, was passiert”. Einer Jugendlichen soll W. vorgeschlagen haben, bei ihm zu übernachten. Im Gutachten heißt es zudem, in der Wohnung des Priesters sei bei Treffen reichlich Alkohol konsumiert worden. Junge Besucher wachten schon mal am nächsten Morgen in der Badewanne auf. Notiert werden auch angebliche Annäherungsversuche gegenüber jüngeren Geistlichen.

Sie habe auch den Bischof bereits darauf angesprochen, erzählt die Gemeindemitarbeiterin einem Personalverantwortlichen. Franz-Josef Bode bestätigt das, schränkt aber ein, es sei dabei um den Umgang mit jungen Männern, nicht mit Minderjährigen gegangen. Tätig wurde der oberste Dienstherr im Bistum nach dem Gespräch mit seiner Mitarbeiterin offenbar nicht. Nach dem Gespräch mit dem Personalverantwortlichen fragt man offenbar nach homosexuellen Neigungen des Geistlichen, was laut Gutachten “entsprechende Indizien zutage förderte”. Danach wird es wieder ruhig.

Schon hier stellt sich die Frage, wo für die Kirche mit ihren moralischen Grundsätzen und ihrer Verantwortung gegenüber Gläubigen, insbesondere Jugendlichen, eine rote Linie überschritten wäre. Bei den Hinweisen der Gemeindemitarbeiter wird es jedoch nicht bleiben.

Zwei Jahre später meldet sich eine weitere Kirchenmitarbeiterin bei der Bistumsleitung. Sie bringt eine Tabelle mit, die die Vergehen des Priesters auflistet. Dabei geht es um “Männerabende” in früheren Gemeinden, bei denen W. mit jungen Menschen Alkohol getrunken, Pornos konsumiert, und wechselseitig masturbiert haben soll.

Nun schrillen bei der Bistumsleitung offenbar doch die Alarmglocken. Im Zentrum der Nachforschungen steht die Frage: Hat sich der Priester strafbar gemacht? Man konfrontiert W. Der Geistliche räumt einen Teil der Vorwürfe ein. Übergriffe bestreitet er, ebenso die “Männerabende”. W. beteuert, er wolle sich bessern.

Das scheint auszureichen. Es wird erneut ruhig um den Priester.

Nur ein knappes Jahr später taucht sein Name jedoch wieder in Personalgesprächen auf: Diesmal soll W. einen 15-Jährigen bedrängt haben, der in einer Wohneinrichtung für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf lebt. Per Chat fordert W. den Teenager laut Gutachten wiederholt auf, ihm Penisbilder zu schicken. Der Jugendliche antwortete demnach, dass er das “pervers” finde. Die Staatsanwaltschaft sieht im anonymisierten Chatverlauf später jedoch keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine Straftat.

Und das Bistum? Das interveniert: Der Priester soll nach Unterfranken geschickt und später versetzt werden. Wohlgemerkt mit zeitlichem Abstand, damit keine Fragen aufkommen.

In der Öffentlichkeit erklärt die Pressestelle des Bistums, W. nehme “aus privaten Gründen” eine Auszeit, überdenke seine Lebenssituation und die Grundlagen seines priesterlichen Dienstes. Das ist 2010.

Hinter den Kulissen setzt sich W. zur Wehr, leugnet erneut die Vorwürfe und versucht, die Glaubwürdigkeit des Jugendlichen zu erschüttern. Der habe Spaß und Ernst nicht auseinanderhalten können. Außerdem setzt er den 15-Jährigen unter Druck: Der Teenager sei schuld, wenn W. nun berufliche Nachteile erleiden würde.

Die Kirche verbietet W. daraufhin offenbar nicht nur den Kontakt zu dem Jugendlichen, sondern spricht ein generelles Kontaktverbot für Kinder und Jugendliche aus.

Ein forensisches Gutachten attestiert dem Priester, er habe Probleme, sexuelle Wünsche in seinen Alltag zu integrieren. Psychische Störungen oder eine Präferenzstörung, also pädophile Neigungen, lägen aber nicht vor. Wiederholungsgefahr sei nicht zu erkennen.

Das scheint der Kirchenleitung zu genügen. W. wird wieder im Bistum Osnabrück in der Seelsorge eingesetzt. Schließlich soll ihm nach einem Neustart in einer neuen Gemeinde wieder zunehmend Verantwortung übertragen werden. Im dortigen Pfarrbrief schreibt W., er freue sich auf “viele neue Gesichter” und “viele Begegnungen”. Die Gemeinde begrüßt den neuen Pastor mit Sekt, Suppe und Gesang.

So weit, so bodenständig. Aber dann meldet sich ein neuer Betroffener beim Bistum. Diesmal ein Mann, der wegen Krankheiten und kognitiven Beeinträchtigungen unter gesetzlicher Betreuung steht. Aus Sicht des Priesters ein Opfer, bei dem nicht viel Gegenwehr zu erwarten ist? Der Geistliche hat offenbar schlecht kalkuliert. Der Betroffene informiert umfangreich über den Umgang mit dem Priester: W. habe ihn mit sexualisierten Nachrichten bedrängt. Der Mann erzählt von sexuellen Handlungen, einschließlich Penetration. Dabei hätten auch Alkohol und Geld eine Rolle gespielt. Vor allem beim Sex mit W., so beschreibt der Betroffene später, habe er “Widerwillen” empfunden, diesen aber nicht geäußert, weil er den Priester nicht habe zurückweisen wollen.

Die Bistumsleitung konfrontiert W. erneut. Der streitet einmal mehr alles ab, versucht, den Betroffenen unglaubwürdig zu machen und behauptet, der Mann sei schizophren und ein verurteilter Vergewaltiger. Offenbar alles gelogen.

Wie zuvor, räumt der Priester die Vorwürfe später doch ein. Laut Akten zeigt sich der Bischof “sehr enttäuscht”, dass es nach nur zwei Jahren erneut zu “solch schwerwiegenden Fällen gekommen ist”. Hinweisen auf einen weiteren Betroffenen geht das Bistum offenbar nicht nach. Dem Mann, der sich gemeldet hatte, zahlt die Kirche auf Antrag einen vierstelligen Geldbetrag. Strafrechtlich wird das Verfahren gegen den Priester erneut eingestellt.

S.W. muss seine neue Gemeinde verlassen und begibt sich zunächst in eine Klinik, aufgrund einer psychischen Krise so steht es in den Akten. Im Pfarrbrief heißt es nebulös, beim Pastor bestehe eine gesundheitliche Ausnahmesituation. Fachärzte kümmerten sich um den Geistlichen. “Es ist gut, wenn wir miteinander im Gebet verbunden bleiben.”

W. wird schließlich in Sicht- und, so hofft man vermutlich, Kontrollweite des Bischofshauses beordert: Er soll künftig in der Osnabrücker Stadtgemeinde St. Johann arbeiten - mit eingeschränktem Aufgabenbereich.

Eine sinnvolle Entscheidung? Die Gutachter der Universität Osnabrück kommen zu dem Schluss, dass W. schon viel früher klarere Grenzen hätten gesetzt werden müssen. Sexualisierte Gewalt vollziehe sich oft als Eskalationsprozess. Auffällig sei auch, so steht es im Gutachten, dass “S.W.s übergriffiges Verhalten sich auf Personen richtete, von denen wenig Widerstand zu erwarten war oder denen im Falle von Beschuldigungen niemand glauben würde”.

Die Wissenschaftler der Uni stellen zur Debatte, ob Personalverantwortliche, Bischof und Generalvikar diese Taktik nicht sahen oder bewusst ausblendeten. So oder so, die Gutachter bewerten: “Möglicherweise ergaben sich schon daraus Pflichtverletzungen in Beziehung auf die Verhinderung von Folgetaten.” Die Hauptgründe für den Verlauf im Fall S.W. sieht das Gutachten in mangelhafter Schulung zuständiger Mitarbeiter und fehlerhafter strategischer Steuerung. Die grundlegende Verantwortung könne “nur dem Letztverantwortlichen und damit dem Diözesanbischof zugewiesen werden”.

Auch in der neuen Gemeinde in Osnabrück kann S.W. nicht lange bleiben. Als das Missbrauchsgutachten erscheint, erkennen trotz Verfremdung direkte Kollegen den Fall wieder. Er wird zum 1. Dezember mit 59 Jahren endgültig in den Ruhestand versetzt. In einer Pressemitteilung begründet das Bistum dies mit einer generellen “Neubewertung der Zusammenhänge im Umgang mit den Beschuldigten”. Aus Bistumskreisen heißt es, der interne Druck auf Bischof Franz-Josef Bode wurde zu groß. Konkrete Fragen unserer Redaktion zu diesem Fall beantwortete das Bistum nicht. Zu Einzelfällen gebe man aufgrund von Persönlichkeitsrechten keine Auskunft.

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