Hamburg  Schwerer Vorwurf im Fall Ibrahim A.: Hat Kieler Amt E-Mails aus Hamburg nicht gelesen?

Markus Lorenz
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Von Markus Lorenz
| 02.02.2023 17:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Gefragte Frau: Justizsenatorin Anna Gallina am Rande der Justizausschusssitzung. Foto: dpa
Gefragte Frau: Justizsenatorin Anna Gallina am Rande der Justizausschusssitzung. Foto: dpa
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Warum kam der gewalttätige Mann und spätere mutmaßliche Messerstecher von Brokstedt ohne Betreuung und Wohnung frei? Hamburgs Behörden sind sich in dem Fall keiner Schuld bewusst.

Der blutige Angriff von Brokstedt – jetzt streiten sich Hamburg und Schleswig-Holstein wegen des Umgangs mit dem mutmaßlichen Messerstecher Ibrahim A. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) wies am Donnerstag Vorwürfe aus Kiel zurück, die Hansestadt habe wichtige Daten zu dem 33-jährigen Palästinenser nicht übermittelt. 

„Die angeforderten Informationen sind in Kiel sehr wohl angekommen“, betonte Gallina und widersprach damit der Einschätzung ihrer Parteifreundin, der schleswig-holsteinischen Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne), vom Vortag. Diese hatte im Innen- und Rechtsausschuss von Problemen in der Kommunikation beider Länder berichtet und gesagt, „bestimmte Informationen aus Hamburg zu dem Mann“ seien nicht in Schleswig-Holstein angekommen. 

Gallina sowie mehrere Mitarbeiter der Justizbehörde und der Innenbehörde zeichneten im Justizausschuss der Bürgerschaft ein anderes Bild. Sie listeten eine Reihe von Mitteilungen an und Kontaktaufnahmen zu schleswig-holsteinische Stellen auf. So habe die JVA Hamburg-Billwerder im Laufe des Jahres 2022 mehrfach Daten zu dem dort in U-Haft sitzenden Mann an die zuständige Ausländerbehörde in Kiel gemailt. Hamburg habe auch immer wieder nachgesetzt, weil aus Kiel keine Rückmeldungen kamen. 

Bereits einen Tag nach dem U-Haft-Antritt von A. in Hamburg im Januar 2022 habe ein Polizeibeamter die Kieler Ausländerbehörde per Mail informiert und um Rücksprache gebeten. Trotz mehrfacher Wiederholungen habe es keine Reaktion gegeben. Erst als man sich Anfang März an die Zuwanderungsstelle in Kiel gewandt habe, sei eine Reaktion erfolgt, berichtete eine Vertreterin der Innenbehörde.

Die Frage, ob und wann die Ausländerbehörde an der Förde über den Aufenthaltsort und die bevorstehende Entlassung informiert war, ist von einiger Bedeutung. Der 33-Jährige hatte eine rund einjährige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung in der JVA Billwerder abgesessen, wurde am 19. Januar 2023 wegen Ablauf der Strafdauer entlassen. Für ihn war zu diesem Zeitpunkt weder eine Wohnung noch eine Nachbetreuung organisiert. Am 25. Januar soll Ibrahim A. dann im Regionalzug von Kiel nach Hamburg wahllos auf Fahrgäste eingestochen haben. Dabei starben zwei junge Menschen (17 und 19 Jahre), weitere fünf wurden schwer verletzt.

Die Hamburger Abgeordneten reagierten fassungslos auf die gestörte Behördenkommunikation zwischen den Nachbarländern. CDU-Rechtsexperte Richard Seelmaecker sprach von einem „handfesten Skandal“. Er forderte von der Justizsenatorin eine exakte Auflistung, welche Hamburger Stellen zu welchen Zeitpunkten Mitteilungen an die schleswig-holsteinischen Kollegen geschickt hätten. Gallina sagte zu, die Daten nachzureichen. 

SPD-Justizexperte Urs Tabbert sprach von „falschen Anschuldigungen“ und fragte in Richtung Kiel: „Wieso sind die E-Mails aus Hamburg in Schleswig-Holstein nicht gelesen worden?“ Gallina äußerte ihre Kritik dazu nicht direkt. Sie wolle „nicht irgendwo einen Schwarzen Peter hinschieben“, aber das sei die Aktenlage.

Erneut wies die Senatorin im Ausschuss den Vorwurf zurück, A. hätte wegen psychischer Probleme nicht in Freiheit kommen dürfen. Die psychiatrische Beurteilung kurz vor der Freilassung habe keine Anhaltspunkte auf Selbst- oder Fremdgefährdung ergeben.

A. sei während seiner Hamburger Haftzeit mit zwei tätlichen Auseinandersetzungen aufgefallen. Einmal prügelte er sich mit einem Mithäftling, einmal warf er einen Becher nach einem Justizbeamten.

Während seiner zwölfmonatigen U-Haft sei der Palästinenser fortlaufend psychiatrisch betreut worden. Dabei sei auch zur Sprache gekommen, dass er zeitweise „Stimmen und Geräusche“ gehört haben wollte. 

Die Senatorin bestätigte ferner eine Methadonbehandlung des Gefangenen, obwohl dieser zu Beginn seiner Haftzeit eine Drogensucht bestritten habe. Ein Drogentest habe dann auf Kokain angeschlagen. Mit Zustimmung von Ibrahim A. sei dieser ab März 2022 täglich mit der Ersatzdroge Methadon versorgt worden. 

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