Eilantrag abgewiesen  Neurologie in Leer rückt in die Ferne

Nikola Nording
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Von Nikola Nording
| 02.02.2023 15:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Schlaganfallpatienten müssen derzeit noch in Klinikum Westerstede oder Emden. Symbolfoto: Roessler/dpa
Schlaganfallpatienten müssen derzeit noch in Klinikum Westerstede oder Emden. Symbolfoto: Roessler/dpa
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Auf eine Neurologie wartet man in Leer seit mehr als acht Jahren. Eigentlich sollte es nun losgehen, doch das verhindert nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Leer - Das Zittern geht weiter: Das Klinikum Leer kann vorerst keine Neurologie einrichten. Das Krankenhaus hatte beim Verwaltungsgericht Oldenburg einen Eilantrag eingereicht und forderte damit die umgehende Umsetzung eines Feststellungsbeschlusses vom Sozialministerium aus dem Februar 2022. Dieser besagt, dass das Klinikum eine neue Neurologie mit 30 Planbetten einrichten dürfe.

Was und warum

Darum geht es: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag des Klinikums Leer abgelehnt. Das bedeutet, dass es vorerst keine Neurologie in Leer geben wird.

Vor allem interessant für: Menschen, die sich für die medizinische Grundversorgung in Leer interessieren.

Deshalb berichten wir: Die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Osnabrück haben über die Eilanträge entschieden.

Die Autorin erreichen Sie unter: n.nording@zgo.de

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat diesen Eilantrag nun abgelehnt und geht sogar noch ein Stück weiter. So lehnte es nicht nur den Eilantrag ab, sondern erklärte auch, dass die Entscheidung des Sozialministeriums mutmaßlich rechtswidrig sei. Unter anderem die Ammerland-Klinik in Westerstede hatte beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Diese hätte eine aufschiebende Wirkung gehabt. Auch die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden hatte den Schritt immer wieder kritisiert.

Oldenburg und Osnabrück argumentieren ähnlich

Das Klinikum Leer durfte den Ausbau der Neurologie nicht vorantreiben, solange nicht über die Klage entschieden ist. Dagegen hatte es einen Eilantrag gestellt, nachdem der Feststellungsbeschluss des Sozialministeriums sofort umzusetzen sei. Den hat das Gericht nun kassiert. Das Verwaltungsgericht Oldenburg argumentiert somit ähnlich wie das Verwaltungsgericht Osnabrück, das den Eilantrag des Bonifatius-Hospitals Lingen ablehnte. Auch hier sollte umgehend eine Neurologie eingerichtet werden dürfen. Eine konkurrierende Klinik mit Neurologie in Lingen hatte unter anderem dagegen geklagt.

Auf die Einrichtung der Station mit 30 Betten wartet man in Leer schon lange. 2014 war ein entsprechender Antrag beim niedersächsischen Sozialministerium erstmals gestellt worden. Dreimal wurde er im zuständigen Krankenhaus-Planungsausschuss abgelehnt – zuletzt im November 2021. Bei drei Ministerinnen wurden Klinikum-Chef Holger Glienke, Landrat Matthias Groote (SPD) und auch die Landtagsabgeordneten aus der Region vorstellig, um für das Projekt zu werben. „Rechnerisch stünden dem Landkreis Leer 51 Betten zu“, meint Glienke. Derzeit gebe es gar keins. Die Patientinnen und Patienten mit beispielsweise einem Schlaganfall müssen nach Emden, Westerstede oder Lingen.

Entscheidung der Ministerin

Das Sozialministerium hatte im Februar auf Nachfrage dieser Zeitung daraufhin erklärt: „Wir können bestätigen, dass die Entscheidung für eine Neuzulassung der Krankenhäuser in Lingen und Leer zur neurologischen Akutbehandlung getroffen wurde. Beide Kliniken haben in den letzten Jahren im Rahmen der Inneren Medizin neurologische Expertise aufgebaut. Mit der Neuzulassung der beiden Häuser wird der Zugang zu einer schnell erreichbaren Krankenhausbehandlung deutlich verbessert“, teilte damals Sprecher Oliver Grimm mit. Durch neue neurologische Versorgungsangebote in Leer und Lingen könnte für die Patientinnen und Patienten die Erreichbarkeitszeit für eine akute neurologische Behandlung nahezu halbiert werden, so der Sprecher. Die damalige Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD, heute Innenministerin von Niedersachsen) hatte diese Entscheidung getroffen.

Der Geschäftsführer des Klinikums Leer gibt sich auf Nachfrage dieser Zeitung nun zerknirscht, aber gelassen. „Vor Gericht und auf hoher See weiß man einfach nie, was passiert“, sagt Holger Glienke. Das Klinikum habe gegen die jüngste Entscheidung Widerspruch eingelegt. Optimistisch ist der Geschäftsführer allerdings nicht: „Als Nächstes wird es ein ordentliches Verwaltungsgerichtsverfahren geben. Da die Ablehnung aber ausführlich begründet wurde, ist davon auszugehen, dass das Verfahren nicht zu unseren Gunsten ausgeht“, sagt er. Dann werde man sich an das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wenden. Dort hofft Glienke auf bessere Chancen: „Ich bleibe Optimist. Wir warten nun schon seit achteinhalb Jahren auf die Neurologie, dann machen wir nun eben die zehn Jahre voll“, sagt er. Glienke setzt nicht nur auf die Gerichte, sondern auch auf eine geplante Umstrukturierung der Krankenhaus-Planung innerhalb Niedersachsens.

Das niedersächsische Sozialministerium wollte die Entscheidung der Gerichte auf Nachfrage nicht kommentieren. „Der Krankenhausträger hat beim Verwaltungsgericht den Sofortvollzug beantragt. Das Ministerium ist daher in dieses Verfahren nicht involviert“, teilte eine Sprecherin mit. Zu den Folgen für das Klinikum schreibt die Sozialministeriumssprecherin: „Derzeit geht das Ministerium davon aus, dass ein Auswahlverfahren für dieses Fachgebiet mit den antragsstellenden Kliniken durchgeführt wird. Dessen Ausgang kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden.“

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