Kiel/Brokstedt Mutmaßlicher Täter von Brokstedt: Kriminelle Vorgeschichte umfangreicher als gedacht
Eine Woche liegt die tödliche Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg zurück. Über den mutmaßlichen Täter sind nun weitere Details bekannt geworden – und die Politik diskutiert, wer die Verantwortung trägt.
Die kriminelle Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters von Brokstedt war offenbar noch umfangreicher als bisher gedacht. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn bestätigte am Dienstag, dass gegen den Mann in Nordrhein-Westfalen mehr als 20 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden seien – meist wegen eher kleineren Delikten.
Schwere Tatvorwürfe waren eine gefährliche Körperverletzung – hier sollte er einen Mann mit einer Kette geschlagen haben – und ein Verdacht auf Vergewaltigung. Beide Verfahren wurden eingestellt. Rechtskräftig verurteilt wurde der Mann in NRW demnach in drei Fällen.
Unterdessen diskutieren Hamburg und Schleswig-Holstein, wer die Verantwortung für die Umstände der Tat trägt. „Unsere Aktenlage sieht anders aus als seitens der Stadt Kiel dargestellt,“ erklärt dazu die Hamburger Justizbehörde.
Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) steht wegen des Umgangs ihrer Behörde mit dem Tatverdächtigen Ibrahim A. (33) in der Kritik. Das Hamburgische Resozialisierungsgesetz sieht nämlich auch für U-Häftlinge umfangreiche Hilfen vor, wenn sie entlassen werden. Und es ist unklar, ob diese Regelungen gänzlich eingehalten wurden.
Gleichzeitig steht die Frage im Raum, an welchen Stellen es zwischen den Behörden beider Länder gehakt hat. Bereits am Tag nach der Bluttat erklärte die Stadt Kiel, die Justizvollzugsanstalt Billwerder habe ihrer Ausländerbehörde am 4. Mai 2022 mitgeteilt, dass Ibrahim A. in U-Haft säße, „verbunden mit der Bitte, die Fiktionsbescheinigung in Kiel zu verlängern.“
Den Termin zur Verlängerung seiner Aufenthaltsberechtigung hatte Ibrahim A. nicht wahrnehmen können, da er ja in Hamburg in Haft saß. Stadtrat Christian Zierau, verantwortlich für die Kieler Ausländerbehörde, monierte: „Die erwiderte Nachfrage nach dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort und die Dauer der U-Haft wurde nicht beantwortet.“
Diese Darstellung hat Hamburg nun als falsch zurückgewiesen. Dennis Sulzmann, Sprecher der Justizbehörde, sagt: „Der Beschuldigte hatte bereits nach kurzer Zeit in der Untersuchungshaft selbst angegeben, die Ausländerbehörde in Kiel sei für ihn zuständig.
Daraufhin nahm die Justizvollzugsanstalt Billwerder Kontakt mit Kiel auf, informierte über die Inhaftierung des Beschuldigten in Hamburg und informierte über die Bitte des Inhaftierten nach Verlängerung seiner Fiktionsbescheinigung.“ Billwerder habe konkrete Daten zur Person übermittelt. „Allerdings brach daraufhin nach unserer Aktenlage der Kontakt seitens der Stadt Kiel ab.“
Beide Seite behaupten also, der jeweils andere habe den Vorgang ins Stocken geraten lassen. Und sehr wahrscheinlich wurde die Fiktionsbescheinigung auch nicht verlängert. Wohl deshalb fuhr Ibrahim A. nach Kiel, wo er aber wegen seiner Obdachlosigkeit mit Verweis auf das Einwohnermeldeamt abgewiesen wurde.
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Nur Stunden später stieg er in den Regionalexpress RE 70, fuhr zurück in Richtung Hamburg, beging die schreckliche Bluttat.
Unstrittig ist, dass die Hamburger die Kieler nicht über die Haftentlassung von Ibrahim A. informiert hatten, weshalb niemand mit seiner Ankunft in Kiel rechnete.
Die Hamburger Reaktion darauf: „Auch wenn nicht erkennbar ist, was eine Mitteilung über die Aufhebung des Haftbefehls im vorliegenden Fall am Geschehensablauf geändert hätte, können wir sagen, dass eine entsprechende Mitteilung an die Ausländerbehörde nach derzeitigem Kenntnisstand weder seitens der Staatsanwaltschaft noch seitens des Gerichts erfolgt ist“, so Sulzmann. „Die jeweiligen Leitungen sind darüber in Kenntnis und werden hierfür intern sensibilisiert.“
Unterdessen wehrt sich Justizsenatorin Anna Gallina gegen Vorwürfe, die Möglichkeiten und Vorschriften des Hamburger Resozialisierungsgesetzes seien nicht voll ausgeschöpft worden. Sie erklärte: „Wir haben alle Maßnahmen unternommen, die vorgesehen sind.“ Ibrahim A. sei am Tag seiner Entlassung im Winternotprogramm angekommen, habe ein paar Tage später eine Perspektivberatung bekommen – und er sei „wie vorgesehen und wie mit der Stadt Kiel einige Monate zuvor kommuniziert nach Kiel gefahren, wahrscheinlich, um seine Fiktionsbescheinigung zu verlängern.“
Gute Nachrichten gibt es von der Polizei zum Zustand der fünf Verletzten. Die drei Verletzten im Krankenhaus, ein Mann (62) und eine Frau (54) aus Schleswig-Holstein sowie eine Frau (27) aus Hamburg, seien bei Bewusstsein. Zwei weitere Verletzte (22) aus Schleswig-Holstein hätten das Krankenhaus bereits verlassen können.