Berlin  Eizellspende vor der Zulassung: Was spricht dafür und was dagegen?

Anneke Rieterken
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Von Anneke Rieterken
| 30.01.2023 18:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mithilfe einer Eizellspende können kinderlose Paare für die keine andere Methode in Frage kommt, sich ihren Kinderwunsch erfüllen. Foto: dpa/Mascha Brichta
Mithilfe einer Eizellspende können kinderlose Paare für die keine andere Methode in Frage kommt, sich ihren Kinderwunsch erfüllen. Foto: dpa/Mascha Brichta
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Eizellenspende: In nahezu allen EU-Staaten gehört diese Reproduktionstechnik zur Normalität. Nun will auch Deutschland über eine mögliche Aufhebung des Verbots diskutieren. Eine Debatte, bei der viele Perspektiven zu berücksichtigen sind.

Fast jedes zehnte Paar in Deutschland zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos. Um sich den Kinderwunsch dennoch erfüllen zu können, gibt es mittlerweile eine Reihe an medizinischen Methoden. Ob Hormonpräparate, die Befruchtung mit Spermien über einen Schlauch, Samenspenden oder die sogenannte In-vitro-Fertilisation, bei der Eizelle und Spermium im Reagenzglas zusammengebracht werden. Auf all diesen Wegen können Paare eine Chance auf Nachwuchs bekommen.

Wenn jedoch die Frau unfruchtbar ist, es sich um ein schwules Paar handelt oder ein alleinstehender Mann einen Kinderwunsch hat, gestaltet sich das Zeugen eines Kindes, bei denen zumindest der Vater ein genetisches Elternteil wäre, schwieriger – zumindest in Deutschland. Denn hier ist die Eizellenspende nach dem Embryonenschutzgesetz bislang noch verboten. Paare, die aufgrund unfruchtbarer Eizellen oder weil keines der Elternteile eine Gebärmutter besitzt, kinderlos sind, haben daher keine Möglichkeit Kinder zu bekommen.

Trotz des Verbots der Leihmutterschaft reisen Schätzungen zufolge pro Jahr rund 15.000 deutsche Paare für eine Leihmutter ins Ausland, um eine In-Vitro-Fertilisation in Anspruch zu nehmen. Doch was spricht überhaupt gegen eine Eizellenspende und damit verbunden gegen eine Leihmutterschaft?

Das Hauptargument für ein strafrechtliches Verbot der Leihmutterschaft ist der Schutz des Kindes sowie der Leihmutter. Kritiker befürchten eine Gefährdung des Kindeswohls, eine Verletzung der Menschenwürde des Kindes und dass Kinder, die aus einer Eizellenspende entstehen, später Identitätsprobleme und seelische Konflikte entwickeln. Auch Anne Meier-Credner, die selbst durch eine Samenspende gezeugt wurde, weist gegenüber dem Tagesspiegel darauf hin, dass die meisten Kinder im Laufe ihrer Jugend erfahren wollen, wer ihr genetisches Elternteil ist. Das stehe oftmals im Konflikt mit den Wünschen der Eltern, die kein weiteres Elternteil zulassen wollen oder dem Spender, der gar kein Interesse am Kontakt zum Kind hat.

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Auch der deutsche Ethikrat äußert Bedenken über psychische und körperliche Belastungen durch Fruchtbarkeitsbehandlungen. In einer Stellungnahme formuliert der Ethikrat konkrete Rahmenbedingungen unter denen eine Eizellenspende legal sein sollte.

Da Leihmutterschaft im Ausland oftmals von Frauen aus prekären Verhältnissen ausgeführt wird, die Geld für die Schwangerschaft erhalten, wird kritisiert, dass diese ausgebeutet werden. Auch die Sozialanthropologin Laura Perler, die im Rahmen ihrer Doktorarbeit die Eizellenspende in Spanien untersucht hat, konnte beobachten, dass die Eizellenspende auf sozialer Ungleichheit beruhe und ärmere Menschen ausgebeutet werden. Das erklärte sie gegenüber dem Tagesspiegel.

Die Befürchtung, eine Eizellenspende könne gesundheitliche Risiken mit sich bringen, sieht Ulrich Knuth, Gynäkologe an einem Hamburger Kinderwunschzentrum, nicht als begründet an. Gegenüber dem Tagesspiegel äußerte der Vorsitzende des Bundesverbands reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands:

Den Argumenten der Kritiker steht die Frage gegenüber, ob die Legalisierung der Leihmutterschaft und Eizellenspende nicht sogar aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendig ist. Durch das Verbot werde den Wunscheltern nämlich das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung verweigert, so die Befürworter. Zudem könne durch eine Legalisierung und ein nationales Leihmutterschaftssystem auch der sogenannte Leihmutterschaftstourismus unterbunden werden, den Paare betreiben, die ihr Kind im Ausland von einer Leihmutter austragen lassen.

Auch die Nationale Akademie der Wissenschaft Leopoldina sowie die Bundesärztekammer haben sich aufgrund der geringen medizinischen Risiken für eine Legalisierung der Eizellspende ausgesprochen.

Fest steht: Wenn sich im ersten Quartal dieses Jahres, wie der Tagesspiegel ankündigt, tatsächlich eine Kommission aus Experten zusammenfindet, um über eine mögliche Legalisierung von Eizellenspenden und Leihmutterschaft zu beraten, muss eine Vielzahl an Standpunkten berücksichtigt werden.

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