Weil sie ihm kein Essen kochte Bad Zwischenahner wirft seine Ehefrau aus dem Fenster
Ein 40 Jahre alter Mann soll aus Wut seine Frau aus dem Fenster geworfen haben. Doch dabei blieb es nicht. Anschließend soll er noch versucht haben, ihr das Genick zu brechen.
Bad Zwischenahn/Oldenburg - Im Prozess gegen einen 40 Jahre alten Mann aus Bad Zwischenahn hat der Angeklagte am Freitagmorgen einen Nervenzusammenbruch erlitten. Ihm wird vorgeworfen, dass er seine Ehefrau aus dem Fenster geworfen haben soll, weil diese ihm nachts kein Essen gekocht hatte.
Das Verfahren um den versuchten Totschlag vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes musste verschoben werden. Es soll nun am 3. Februar fortgesetzt werden, heißt es vom Landgericht. Seinem Anwalt gegenüber erklärte der Angeklagte, dass er vergangene Woche nicht zum Fortsetzungstermin erscheinen konnte. Er würde sich in psychiatrischer Behandlung befinden. So berichtete es jedenfalls der Verteidiger. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann zeigte sich skeptisch und schickte die Polizei los. Doch zu Hause traf man den Angeklagten nicht an. Wenn es kein glaubhaftes Attest geben würde, beantrage er einen Haftbefehl für den Angeklagten, sagte am Freitag Oberstaatsanwalt Thomas Sander.
Angeklagte eventuell Alkoholiker
Bei dem Fortsetzungstermin sollte eigentlich eine psychiatrische Gutachterin gehört werden. Es geht um die Fragen, ob der Angeklagte Alkoholiker ist und inwieweit er schuldfähig war. Sie wird nun am 3. Februar ihr Gutachten vortragen. Auch ein Vertreter der Rechtsmedizin sollte gehört werden. Er soll Auskunft über die Verletzungen der Ehefrau und über die Gefährlichkeit des Fensterwurfes geben.
Die Staatsanwaltschaft hat sich bereits auf ein versuchtes Tötungsdelikt festgelegt. Das besagte Fenster befindet sich im Obergeschoss des Hauses. Fallhöhe knapp vier Meter. Damit nicht genug: Vor dem Fensterwurf soll der Angeklagte auf seiner Frau eine Buddha-Figur zerschlagen haben. Und nach dem Fensterwurf soll er noch versucht haben, der bereits schwer verletzten Frau das Genick zu brechen.