Berlin Wohngeld Plus: Wie der Antrag funktioniert und welche Unterlagen nötig sind
Seit Beginn des neuen Jahres sind rund 1,4 Millionen Menschen mehr als bisher wohngeldberechtigt. Durch die Anpassung der Einkommensgrenze können nun auch Haushalte mit höheren Einkünften die Unterstützung beziehen. Wir erklären, wie der Antrag funktioniert.
Mit dem Inkrafttreten der Wohngeld-Reform im Januar 2023 ist nicht nur die Höhe der finanziellen Unterstützung gestiegen. Auch deutlich mehr Haushalte können nun von der monatlichen Zahlung profitieren.
Anspruch auf das Wohngeld hat grundsätzlich jeder Erwerbstätige, der für seine Wohnverhältnisse unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, kann man überprüfen, ob man selbst Anspruch auf Wohngeld hat.
Keinen Anspruch haben Personen, die ohnehin schon Arbeitslosengeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, oder BAföG beziehungsweise Berufsausbildungsbeihilfe beziehen. Wenn der Anspruch geklärt ist, kann die Beantragung losgehen.
Die lokalen Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen sind für die Beantragung des Wohngeldes zuständig. Eine bundesweit einheitliche Regelung, wie das Wohngeld online beantragt werden kann, wird derzeit noch ausgearbeitet.
Je nach Wohnort sollte daher selbstständig überprüft werden, ob die Beantragung mittlerweile auch online möglich ist. Wie der NDR berichtete, ist die Beantragung per Webseite in Schleswig-Holstein beispielsweise möglich.
Da sich die Zahl der Wohngeldberechtigten mit Beginn des neuen Jahres verdreifacht hat, warnen die Behörden vor einer langen Bearbeitungszeit, die noch bis April 2023 dauern könnte. Wenn zwischen der Antragsstellung und dem Bewilligungsbescheid mehr als acht Wochen vergehen, kann ein Vorschuss auf das zustehende Wohngeld beansprucht werden. Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig sind.
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Zur Beantragung des Wohngeldes sind einige Unterlagen zwingend erforderlich. Auf der Webseite des Bundeslandes Schleswig-Holstein lässt sich eine Auflistung dazu finden:
Es gibt weitere Unterlagen, die erforderlich sein könnten. Dazu gehören:
Wichtig zu wissen ist zudem, dass man der Wohngeldbehörde melden muss, wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15% erhöht oder sich die Miete um 15% verringert. Nach der Mitteilung wird das Wohngeld neu berechnet. Wer der Mitteilungspflicht nicht nachkommt kann ein Bußgeld erhalten.