Fraßschäden durch Wildgänse Landwirt muss auf Entschädigung für Ernteausfälle warten
Hero Schulte aus St. Georgiwold kämpft seit Jahren um eine finanzielle Entschädigung von Gänsefraßschäden. Das Innenministerium hat ihm 75.000 Euro zugesprochen. Ob das Geld fließt, ist offen.
St. Georgiwold - Hero Schulte hatte sich so gefreut: Die Enteignungsbehörde des Innenministeriums hatte beschlossen, dass das Umweltministerium ihm einen Schadensersatz in Höhe von 75.000 Euro zahlen muss – als Entschädigung für die Fraßschäden, die Wildgänse auf seinem Grünland verursachen. Wann und ob das Geld überhaupt fließt, ist aber offen.
Das Niedersächsische Umweltministerium hat beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen den Beschluss der Enteignungsbehörde eingereicht. „Das ist allerdings nichts Neues und auch kein besonderer Einzelfall, denn auch schon 2018 ist das Umweltministerium gegen einen vergleichbaren Bescheid der Enteignungsbehörde zu Gänsefraßschäden rechtlich vorgegangen“, teilt Jorid Marlene Meya von der Pressestelle des niedersächsischen Umweltministeriums mit. Auch hier stehe eine erstinstanzliche Grundsatzentscheidung noch aus.
Unabhängig davon arbeitet das Land nach ihren Worten daran, die Entschädigungen für Landwirtinnen und Landwirte weiter zu verbessern. „Schon jetzt fließen jährlich mehr als acht Millionen Euro Ausgleichszahlungen an Landwirtinnen und Landwirte für Schäden durch nordische Gänse.“