Berlin  Lange Wartezeiten beim Wohngeld: Wie komme ich an mein Geld?

Flora Hallmann
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Von Flora Hallmann
| 19.01.2023 14:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wer einen Antrag auf Wohngeld stellt, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen. Foto: dpa-tmn
Wer einen Antrag auf Wohngeld stellt, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen. Foto: dpa-tmn
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Fast anderthalb weitere Millionen Menschen haben seit Anfang des Jahres 2023 Anrecht auf Wohngeld. Die Ämter sind stark überfordert. Auf Ihr Geld müssen Sie dennoch nicht verzichten.

Seit Jahresbeginn haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld – und die Bürokratie kommt nicht hinterher. Wer bereits einen Antrag auf Wohngeld gestellt hat oder das noch vorhat, muss sich auf lange Wartezeiten einstellen: Mehrere Monate können die zuständigen Ämter bei der Flut an Anträgen derzeit brauchen.

Einige Wohngeldstellen hätten mittlerweile unbürokratische Lösungen gefunden und vorläufige Bescheide ausgestellt, sagt Städtetagspräsident Helmut Dedy der „Neuen Westfälischen“. Es könne noch bis ins Frühjahr dauern, bis Probleme wie fehlende IT-Verfahren oder Personalmangel gelöst seien.

Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten setzt ebenfalls auf vorläufige Bescheide, wie er der Tageszeitung sagte: „Die ohnehin langen Wartezeiten werden bei mehr Berechtigen noch länger, als sie ohnehin schon sind.“

Klara Geywitz bezeichnete die Idee als einen „super Vorschlag“, den man bereits aufgegriffen habe. In dringenden Fällen könnten die Behörden das Wohngeld demnach vorläufig bewilligen. Damit nicht jeder Antrag zwei Mal bearbeitet werden müsse, könnten die Behörden entscheiden, Bescheide auch automatisch zu verlängern, so die Ministerin.

Sollte das Wohngeldamt keinen vorläufigen Bescheid ausstellen und der eigentliche Bescheid auf sich warten lassen, haben Wohngeldberechtigte außerdem Anrecht auf einen Vorschuss. Das bestätigte eine Sprecherin des Bundesbauministeriums der „Morgenpost“. Der Vorschuss muss allerdings ebenfalls bei der Wohngeldstelle beantragt werden.

Auf ihr Geld verzichten müssen Wohngeldberechtigte allerdings in keinem Fall. Bauministerin Klara Geywitz rief die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu Geduld auf. „Vier Milliarden zu verteilen, ist natürlich eine riesen Aufgabe“, sagte die SPD-Politikerin im ARD-„Morgenmagazin“ am Donnerstag. „Jeder, der noch im Januar einen Antrag stellt auf Wohngeld und ihn bewilligt bekommt, egal ob das im Februar ist oder Anfang März, bekommt rückwirkend ab Januar auch das Geld“, betonte sie. Zuständig für die Anträge sind die Wohngeldstellen der Kommunen.

Seit dem Jahreswechsel sollen mehr Haushalte mit Wohngeld entlastet werden – zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen dazukommen. Wohngeld kann beantragen, wer zwar keine Sozialleistungen bezieht, trotzdem aber wenig Geld hat.

Vereinfachte Anträge sollen dafür sorgen, dass das Wohngeld schnell fließt. Beispielsweise in Berlin umfasst allerdings allein das Hauptformular acht eng bedruckte Seiten. Erforderlich sind detaillierte Angaben zu Einkommen und Vermögen aller Mitglieder eines Haushalts. (mit dpa)

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