Unfall in Westoverledingen Zwei Autofahrer stoßen beim Überholen zusammen

| | 19.01.2023 13:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Artikel hören:
Die Polizei weist darauf hin, dass es beim Überholen besondere Vorsicht geboten ist. Symbolfoto: Pixabay
Die Polizei weist darauf hin, dass es beim Überholen besondere Vorsicht geboten ist. Symbolfoto: Pixabay
Artikel teilen:

Weil zwei Autofahrer gleichzeitig ein langsameres Fahrzeug überholen wollten, kam es auf der B70 zu einem Unfall. Die Polizei warnt vor gefährlichen Überholmanövern.

Westoverledingen - Bei einem Überholmanöver in Westoverledingen ist es am Mittwoch um 16.39 Uhr auf der B70 in Fahrtrichtung Papenburg zu einem Unfall gekommen. Zwei Verkehrsteilnehmer sind beim Versuch, ein Fahrzeug zu überholen, zusammengestoßen, teilt die Polizeiinspektion Leer/Emden mit.

Zwischen Breinermoor und Folmhusen bildete sich hinter einem langsamen Verkehrsteilnehmer eine Fahrzeugschlange, weil dieser aufgrund vom Gegenverkehr nicht überholt werden konnte. Aus dem hinteren Teil der Kolonne setzte ein 53-jähriger Mann aus Rhauderfehn zum Überholen an, als die Gegenfahrbahn frei war. Als dieser bereits einige Fahrzeuge aus der Schlange hinter sich gelassen hatte, scherte im vorderen Bereich der Kolonne eine 22-jährige Westoverledingerin ebenfalls zum Überholen aus, heißt es.

Zusammenstoß der beiden Überholenden

Der 53-Jährige befand sich mit seinem Auto allerdings schon auf der Höhe der Westoverledingerin. Der Rhauderfehner versuchte durch ein Ausweichmanöver einen Zusammenstoß zu vermeiden, kam dabei aber ins Schleudern und touchierte das Auto, was neben ihm war. Daraufhin kam er rechts von der Fahrbahn ab und kam auf einer Grünfläche zum Stehen, so die Polizei. Es entstand ein Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Das Auto des Rhauderfehners musste außerdem von einer Fachfirma geborgen werden. Ob der Mann durch den Unfall verletzt wurde, war bei der Unfallaufnahme durch die Rhauderfehner Polizei nicht bekannt.Weitere Informationen dazu konnte Svenia Temmen, Pressesprecherin der Polizeiinspektion auch am Donnerstagnachmittag nicht geben. „Wir gehen davon aus, dass der man Glück gehabt hat.

Die Polizei weist darauf hin, dass es beim Überholen klare Regeln gelten und besondere Vorsicht geboten sei. Verboten ist es dann, wenn der Gegenverkehr behindert oder gefährdet wird und wenn die Verkehrslage unklar ist. Außerdem muss derjenige, der überholen will, sicherstellen, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird und dass genügend Seitenabstand zu den überholenden Fahrzeugen gehalten werden kann, heißt es in der Mitteilung.

Gerade wenn sich eine Kolonne hinter einem langsamen Fahrzeug bildet, komme es oft zu Missverständnissen und Unfällen. Vor allem da nicht selten die hinteren Fahrzeuge ausscheren, während die Fahrzeuge vorne ebenfalls zum Überholen ansetzen. Grundsätzlich ist das Überholen aus dem hinteren Bereich einer Schlange erlaubt, solange die Verkehrslage übersichtlich ist, heißt es.

Ähnliche Artikel