Verurteilung vor Gericht  17-Jähriger aus Garrel hatte Ehepaar übelst beleidigt

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 17.01.2023 18:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht Cloppenburg hat einen renitenten Jugendlichen zu einem Maßnahmen-Paket verdonnert. Archivfoto: Höffmann
Das Amtsgericht Cloppenburg hat einen renitenten Jugendlichen zu einem Maßnahmen-Paket verdonnert. Archivfoto: Höffmann
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Der junge Mann muss nun mehrere Maßnahmen absolvieren. Er soll eine Anwohnerin als Hure und dessen Ehemann als Hurensohn beschimpft haben.

Garrel/Cloppenburg - Weil er ein Ehepaar in Garrel aufs Übelste beleidigt hat, hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht am Dienstag einen 17-jährigen renitenten Jugendlichen aus Garrel zu einer Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training, zur beruflichen Orientierung und zur Ableistung von Sozialstunden verurteilt.

Der junge Angeklagte hatte sich am Tattag an einem Ort in Garrel aufgehalten, wo häufig Jugendliche anzutreffen sind. An diesem Ort war es auch schon zu Sachbeschädigungen gekommen.

Müll auf Rasenfläche geworfen

Am Tattag hatte der Angeklagte dort den Feststellungen zufolge randaliert. Anwohner wurden aufmerksam. Ein Anwohner stellte den 17-Jährigen dann zur Rede. Der 17-Jährige soll Müll entsorgt haben. Er nutzte dazu aber nicht den in der Nähe stehenden Mülleimer, sondern warf seinen Müll einfach auf eine Rasenfläche.

Ob er seinen Müll zumindest nicht im Mülleimer entsorgen könne, hatte der Anwohner den Angeklagten gefragt. So etwas darf man durchaus fragen, so das Gericht.

Anwohnerin wurde als Hure beschimpft

Der Angeklagte sah das aber anders. Von seiner Seite aus kam es nun zu übelsten Beleidigungen des Anwohners. Dann erschien die Ehefrau des Anwohners. Sie soll sofort vom Angeklagten als Hure beschimpft worden sein, ihr Ehemann als Hurensohn.

Dann war der 17-Jährige gegangen, verfolgt von dem Anwohner. Der wollte sich die Beleidigungen nicht gefallen lassen. Doch der 17-Jährige entschuldigte sich nicht. Stattdessen behauptete er plötzlich, der Anwohner habe ihn gewaltsam gestoppt.

Beim Weggehen ein Bein gestellt

Der Anwohner habe ihm beim Weggehen ein Bein gestellt. Doch dafür sah das Amtsgericht keinerlei Anhaltspunkte. Den Feststellungen zufolge war der Angeklagte bei der Aktion mit dem Anwohner völlig ausgerastet.

Deswegen muss der 17-Jährige nun an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen. Möglicherweise ist es damit aber noch nicht getan. Weil der Angeklagte wahrheitswidrig erklärt hatte, der Anwohner habe ihm ein Bein gestellt, muss er mit einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen.

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