Prozess in Oldenburg 40-Jähriger soll Frau aus Fenster geworfen haben
Ein Mann aus Bad Zwischenahn steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Er soll seine Frau aus einem Fenster in knapp vier Metern Höhe geworfen haben. Danach ließ er aber nicht von ihr ab.
Bad Zwischenahn/Oldenburg - Weil sie ihm mitten in der Nacht kein Essen kochen wollte, soll ein 40 Jahre alter Mann aus Bad Zwischenahn seine Frau aus dem Schlafzimmerfenster im Obergeschoss geworfen haben. Deswegen muss sich der Ehemann seit Dienstag wegen versuchten Totschlags vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts verantworten.
Der Angeklagte soll laut Anklage bereits zuvor seiner Frau gegenüber gewalttätig gewesen sein. Die Frau habe schon Trennungsabsichten geäußert, die der 40-Jährige aber nicht habe akzeptieren wollen. In der Tatnacht kam er laut Anklage betrunken nach Hause. Seine Frau habe bereits geschlafen und für ihn nachts kein Essen gekocht. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer großen Buddha-Figur dermaßen heftig auf seine Frau eingeschlagen, dass die Figur auf dem Körper der Frau zerbrochen sei.
Polizei konnte nach dem Eintreffen Schlimmeres verhindern
Die Frau habe fliehen wollen und sei zum Schlafzimmerfenster gelaufen – doch bis nach unten waren es knapp vier Meter, was die Frau davon abgehalten habe, zu springen. Nun soll der Angeklagte laut Anklage die Beine seiner Frau gepackt, sie daran hochgezogen und aus dem Fenster geworfen haben. Die Frau prallte demnach unten auf Gartenstühle und auf Betonplatten. Der Angeklagte sei nach draußen geeilt – allerdings nicht, um zu helfen. Laut Anklage versuchte er draußen, seiner bereits schwer verletzen Frau das Genick zu brechen. Er habe den Kopf der Frau heftig zur Seite gerissen, doch sie habe überlebt. Daraufhin zog der Angeklagte den Ermittlern zufolge seine Frau an den Haaren zurück in die Wohnung im Obergeschoss. Kurze Zeit sei die alarmierte Polizei eingetroffen und habe den Mann davon abhalten können, seine Frau weiter zu verletzen oder gar zu töten.
Nach der Verlesung der Anklageschrift regte die Verteidigung am Dienstag vor dem Landgericht ein Rechtsgespräch an. Prozessbeteiligte loten darin aus, wie das Verfahren laufen soll und welche Strafe zu erwarten ist. Über die Frage der Schuld lasse sich aber nicht verhandeln, wies der Vorsitzende Richter das Ansinnen der Verteidiger zurück. Und auch die Anklage wollte keine Gespräche. „Ich will nur eine hohe Gefängnisstrafe“, wurde der Staatsanwalt am Dienstag deutlich.