Notfälle in Ostfriesland Rettungswagen-Einsätze während Prüfung der Einsatzbereitschaft
Bei der Bezahlung von Rettungskräften wird teilweise um jede Minute gefeilscht. Ein Beispiel sind die Umkleidezeiten. Und was bedeutet das für die Einsatzbereitschaft der Rettungsfahrzeuge?
Ostfriesland - „Es sind viele, die aus dem Rettungsdienst raus wollen“, berichtet unserer Zeitung eine Rettungskraft aus Ostfriesland, die namentlich nicht genannt werden möchte – und bedauert: „Für eine neue Ausbildung/Umschulung habe ich nicht die finanziellen Mittel.“
Das Verdienst von Sanitätern ist, dass sie Menschleben retten. Wenn es um ihren finanziellen Verdienst geht, wird offenbar um jede Minute gefeilscht – ob sie bezahlt wird oder nicht. Dass Bereitschaftszeiten nicht honoriert werden, obwohl die Rettungskräfte sie am Arbeitsplatz verbringen müssen, darüber haben wir schon berichtet. Es geht um mehrere Stunden pro Woche.
Keine einheitlichen Umkleide- und Rüstzeiten in Ostfriesland
Um Minuten geht es derweil bei den Umkleide- und Rüstzeiten. Und die Regelungen bei den ostfriesischen Rettungsdiensten sind nicht einmal einheitlich, obwohl die Kostenträger – nämlich die Krankenkassen – dieselben sind. Ein Sanitäter im Landkreis Leer hat weniger Arbeitszeit zum An- und Ausziehen seiner Dienstkleidung als ein Sanitäter in den Landkreisen Aurich und Wittmund.
Siebeneinhalb Minuten „bezahlte Umkleidezeit“ haben die Rettungsdienstler in den Kreisen Aurich und Wittmund – jeweils zum Schichtbeginn und zum Schichtende. Hinzu kämen Umkleidezeiten, wenn dies der vorangegangene Einsatz erforderlich mache – dann werde das jeweilige Fahrzeug für ein paar Minuten abgemeldet, also als nicht einsatzbereit gemeldet. Auf die Frage nach der Rüstzeit antworten die beiden Kreisverwaltungen ebenfalls fast wortgleich: Die medizinischen Geräte im Einsatzfahrzeug werden jeweils zu Schichtbeginn, also während der Arbeitszeit, von der neuen Besatzung auf Funktion und Vollständigkeit überprüft.
Sanitätern im Kreis Leer wird nur rund ein Drittel der Zeit zugstanden
Im Landkreis Leer stehen laut der dortigen Kreisverwaltung nur „sieben Minuten pro Schicht für jedes erste Fahrzeug einer Wache“ als „bezahlte Umkleide-/Rüstzeiten“ zur Verfügung. Wenn eine Wache zwei Fahrzeuge hat, sind also nur für eine Besatzung bezahlte Umkleide- und Rüstzeiten vorgesehen. Aber: „Durch eine interne Regelung werden diese sieben Minuten in Absprache mit dem Betriebsrat auf gleichmäßig bezahlte Umkleide-/Rüstzeiten für alle Fahrzeuge umverteilt“, erläutert die Kreisverwaltung. Mit dieser Regelung könnten Fahrzeugabmeldungen vermieden werden. Das heißt aber, dass die Zeiten pro Person noch kürzer als sieben Minuten sind – während in den Kreisen Wittmund und Aurich jeder eine Viertelstunde pro Schicht hat.
Die Leeraner Kreisverwaltung schreibt: „Die Frage nach den Regelungen zu Rüst- und Umkleidezeiten hängt in erster Linie von den verschiedenen Tarifverträgen oder allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen ab. Ausgehend von den dort bestehenden unterschiedlichen Regelungen kommt es im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern für den Rettungsdienst zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Kostenträger erkennen daher unterschiedliche Zeiten und Beträge an, je nachdem, ob es sich um den DRK-Reformtarifvertrag handelt oder um den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst oder um eine Haustarifregelung.“
Neue Regelung diskutiert – werden Arbeitsverträge geändert?
Sofern es nach dem letzten Einsatz in einer Schicht „zu einer Überschreitung der Dienstzeit“ komme, werde diese Zeit „als Arbeitszeit gewertet und entsprechend vergütet“, so die Leeraner Kreisverwaltung. Und: „Bei einem Schichtwechsel werden Rüst- und Umkleidezeiten der gehenden und der kommenden Besatzung so aufeinander abgestimmt, dass es zu keinen Ausfallzeiten für das Fahrzeug kommt.“
Im laufenden Jahr gebe es jedoch „Gespräche über eine Aktualisierung der Umkleide- und Rüstzeiten“, merkt die Kreisverwaltung an. Was die „Aktualisierung“ beinhalten soll, lässt sie offen. Laut Verwaltung orientieren sich die Kostenträger ja nicht nur an den Tarifverträgen, sondern auch an „allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen“. Arbeitsverträge schließt der jeweilige Rettungsdienst mit den Einsatzkräften ab. Und Träger des Rettungsdienstes ist der Landkreis. Im Leeraner Fall hat der Landkreis das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit dem Rettungsdienst beauftragt.
Notfalleinsätze, bevor Prüfung der Einsatzbereitschaft abgeschlossen ist
In Emden müssen sich die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes von DRK und Stadt Emden sogar „vor Dienstbeginn“ umziehen, berichtet die dortige Stadtverwaltung. „Als Ausgleich dafür, dass die Rettungskräfte sich vor Dienstbeginn umziehen, werden die Pausen bezahlt. Wenn sie nach einem Einsatz mit verschmutzter Einsatzbekleidung zur Wache zurückkehren, ziehen sie dort saubere Bekleidung an. Hierfür werden die Fahrzeuge nicht abgemeldet.“
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Bezüglich der Rüstzeiten gibt es in Emden folgende Regelung: „Die Überprüfung der Fahrzeuge auf ihre Einsatzbereitschaft erfolgt nach Dienstbeginn durch die übernehmende Besatzung. Diese Tätigkeit kann für Einsätze der Notallrettung unterbrochen werden. Zu Krankentransporteinsätzen werden die Rettungsmittel erst 15 Minuten nach Dienstbeginn alarmiert.“ Demnach werden Rettungswagen schon zu einem Zeitpunkt als einsatzbereit gemeldet, zu dem die Überprüfung der Einsatzbereitschaft noch gar nicht erfolgt ist.