Schrauberbande von Barßel 20-Jähriger geht für 16 Monate in Haft
Der junge Arbeitslose gehört zur Schrauberbande von Barßel, die Mopeds geklaut und zerlegt hatte. Nun stand er vor Gericht, weil er einen 15-Jährigen auf offener Straße zusammengeschlagen hat.
Barßel/Cloppenburg. Innerhalb von nur sieben Tagen zweimal vor Gericht: Am Ende reichte es für einen 20-Jährigen aus Barßel nicht mehr für eine Bewährungsstrafe. Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht verurteilte den Angeklagten nach dem zweiten Prozess zu einer Jugend-Gefängnisstrafe von 16 Monaten. Eine Woche zuvor hatte der junge Mann wegen einer Körperverletzung vor Gericht gestanden. Er soll in Barßel auf offener Straße einen 15-Jährigen zusammengeschlagen haben.
Zur Begründung gab er an, dass der 15-Jährige in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Freund des 20-Jährigen belastende Aussagen gemacht haben soll. Dieser „Verrat“ sollte offenkundig gerächt werden. Wegen dieser Tat hatte das Cloppenburger Jugendgericht den Angeklagten zu sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt – noch mit Bewährung. Im Rahmen der Bewährungsauflagen sollte der arbeitslose Angeklagte fünf Bewerbungsschreiben für einen Ausbildungsplatz schreiben und diese Aktivität nachweisen.
Bewerbungsschreiben vorgelegt
Da traf es sich gut, dass der 20-Jährige am Freitag erneut vor Gericht stand. So ordnete das Gericht in der vergangenen Woche an, dass der Angeklagte zwei der fünf Bewerbungsschreiben bis zu seinem zweiten Prozess verfasst und vorlegt. Der 20-Jährige folgte den Anweisungen des Gerichtes. Er brachte zur Verhandlung zwei Bewerbungsscheiben mit. Doch es nutzte nichts mehr. Zu zahlreich waren die Taten, um die es am Freitag ging. Gegenstand des Verfahrens war eine Diebstahlserie – acht Fälle. Dabei ging es um Kleinkrafträder, die gestohlen und auseinandergeschraubt worden waren.
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Zwei Diebstähle gestand der Angeklagte ein, die übrigen sechs nicht. Die Polizei hatte bei dem 20-Jährigen Beutestücke gefunden, die in einer Garage lagerten. Der Angeklagte schloss nicht aus, dass sechs von den Beutestücken von anderen in seine Garage gelegt worden sein könnten.
Das Gericht glaubte dem 20-Jährigen aber kein Wort. Strafverschärfend wirkten sich seine Vorstrafen aus. Schließlich bildete das Gericht aus der Strafe der Vorwoche und der Strafe für die Diebstahlserie eine Gesamt-Jugendstrafe von 16 Monaten. Die Vollstreckung der Gesamtstrafe wurde nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.