Hamburg  Aust-Foto: Landgericht Hamburg verhängt Verfügung gegen Böhmermann-Plakat

Yannick Kitzinger
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Von Yannick Kitzinger
| 06.01.2023 12:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Stefan Aust (r.) lässt ein Plakat aus einer Sendung von Jan Böhmermann verbieten. Foto: dpa/Paul Zinken; Rolf Vennenbernd
Stefan Aust (r.) lässt ein Plakat aus einer Sendung von Jan Böhmermann verbieten. Foto: dpa/Paul Zinken; Rolf Vennenbernd
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Jan Böhmermann hatte in seiner ZDF-Sendung im November die FDP mit der RAF verglichen. „Welt“-Herausgeber Stefan Aust hat dagegen nun eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Konter des Satirikers ließ nicht lange auf sich warten.

Stefan Aust ist erfolgreich gegen eine Sendung von Jan Böhmermanns „ZDF Magazin Royale“ vor Gericht gezogen. Der „Welt“-Herausgeber hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Satiriker erwirkt, wie ein Gerichtssprecher dem „Spiegel“ bestätigte. Demnach richte sich die Verfügung allerdings nicht gegen die ganze Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ vom 25. November, sondern nur gegen ein fiktives Foto von Aust.

Was war passiert? Im „ZDF Magazin Royale“ hatte Böhmermann die FDP zur neuen RAF erklärt und ein satirisches Fahndungsplakat gezeigt. Abgebildet waren unter dem Motto „Linksradikale Gewalttäter – Linder/Lehfeldt-Bande“ neben zahlreichen FDP-Politikern auch Journalisten – darunter Stefan Aust (76), Ex-„Spiegel“-Chefredakteur und Herausgeber der „Welt“.

Das Foto zeigte allerdings nicht Aust persönlich, sondern den Schauspieler Volker Bruch, der Aust im RAF-Film „Der Baader Meinhof Komplex“ gespielt hat. Auch auf Twitter postete Böhmermann das besagte Plakat.

Gegen diese Darstellung ging Aust nun juristisch vor. In einer Mitteilung des Hamburger Landgerichtes heißt es: „Gegenstand der Unterlassungsverfügung ist die Verbreitung eines mit ‚Aust, Stefan Reinhard, 1.7.46 Stade‘ unterschriebenen Portraitfotos, das Teil eines fiktiven Fahndungsplakats ist, das in der Sendung Magazin Royale vom 25. November 2022 gezeigt wurde“, berichtet die „Berliner Zeitung“.

Nach Auffassung der zuständigen Kammer des Landgerichts war „für den Zuschauer in dem Kontext auch unter Berücksichtigung des satirischen Inhalts des Beitrags nicht erkennbar“, dass es sich auf dem Foto nicht um ein echtes Foto handele, heißt es weiter. Vielmehr entstehe der Eindruck, es zeige Stefan Aust in jungen Jahren. Somit sei das eine Persönlichkeitsverletzung.

Laut der Gerichtsentscheidung darf das Bild nun nirgendwo mehr gezeigt werden. Demnach auch nicht in der ZDF-Mediathek. Der Sender muss jetzt entscheiden, wie er mit dem Gerichtsurteil umgeht. „Wie genau diese Unterlassungspflicht umgesetzt wird, also ob der Beitrag insgesamt nicht mehr gezeigt wird oder (etwa für die Mediathek) nachbearbeitet wird, ist in solchen Fällen immer Sache des Mediums“, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Satiriker selbst konterte noch am selben Tag mit einer neuen Fassung des Fahndungsplakates.

Auf dem Plakat ist nun ein Foto aus der Netflix-Serie „Dahmer“ zu sehen:

Auf Twitter teilte Böhmermann nach der einstweiligen Verfügung ein Plakat, das über dem Namen „Stefan Aust“ den US-Schauspielers Evan Peters zeigt, der in einer Netflix-Serie den Serienmörder Jeffrey Dahmer spielt. Dahmer tötete zwischen 1978 und 1991 mindestens 16 Menschen.

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