Cloppenburger Amtsgericht Barßeler Jugendlicher wegen belastenden Aussagen geschlagen?
Weil ein 20-jähriger Barßeler einen Jugendlichen angegriffen hatte, musste dieser sich nun vor Gericht verantworten. Was war der Grund für den Angriff? Bald steht der Mann erneut vor Gericht.
Barßel/Cloppenburg - Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht am Donnerstag einen 20-jährigen Heranwachsenden aus Barßel zu sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Einem ein Jahr jüngeren Mitangeklagten wurde die Weisung erteilt, seine derzeitige Drogentherapie in einem Krankenhaus fortzusetzen.
Die beiden Angeklagten sollen am Tattag in Barßel auf offener Straße einen 15-jährigen Jugendlichen attackiert haben. Vor allem der 20-jährige Angeklagte hatte sich den Feststellungen zufolge äußerst aggressiv gezeigt und dem 15-jährigen Opfer mehrere Schläge ins Gesicht versetzt. Die beiden Angeklagten hatten den jungen Mann, der mit seinen Freunden unterwegs gewesen war, zufällig in Barßel auf der Straße getroffen. Und sofort setzte es für den 15-Jährigen Schläge. Aber warum das Ganze ? Der Angeklagte brachte den 15-Jährigen mit irgendwelchen Drogendelikten in Zusammenhang. Das aber soll gar nicht stimmen.
Hat Opfer ausgesagt?
Vielmehr soll es so gewesen sein, dass der 15-Jährige in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Freund des Angeklagten eine belastende Aussage gemacht haben soll. Das sollte offenkundig gerächt werden.
Der Angriff auf den Jugendlichen wird nun vom Gericht bestraft. Im Rahmen der Bewährungsauflagen muss der Angeklagte, der keinen Ausbildungsplatz hat, fünf Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz schreiben und dem Gericht nachweisen. Außerdem muss er bezahlte Sozialstunden verrichten und den verdienten Lohn als Schmerzensgeld an den 15-Jährigen zahlen.
Wieder vor Gericht
Der Angeklagte ist bereits vorbestraft. Damit nicht genug. Wegen anderer Taten muss er sich schon in der kommenden Woche erneut vor dem Cloppenburger Jugendgericht verantworten.
Bis dahin muss der Angeklagte bereits zwei der fünf Bewerbungsschreiben für einen Ausbildungsplatz verfasst haben. Die muss er dann mitbringen. Für den 20-Jährigen steht einiges auf dem Spiel. Er könnte am Ende auch schnell zu einer Jugendstrafe verurteilt werden, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird, warnte das Gericht.