Schleswig-Holstein Schornsteinfeger erklärt: Diesen Kaminöfen droht bald die Stilllegung
Wer einen Kaminofen betreibt, sollte sich das Typenschild genauer ansehen. Ab Ende 2024 könnte die Stilllegung drohen, wenn der Ofen nicht nachgerüstet wird. Ein Experte erklärt die neuen Regeln.
Seit dem Jahr 2010 gelten neue Immissionsgrenzwerte für Feuerstätten, die als zusätzliche Wärmequelle und nicht als Hauptheizung genutzt werden. Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 auf ihren Schadstoffausstoß getestet wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Staub und 4 Gramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid nicht überschreiten. Sollte ein Ofen diese Anforderungen nicht erfüllen, muss er bis zum 31. Dezember 2024 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Öfen, die noch älter sind, hätten schon 2020 ausgetauscht werden müssen. In diesem Fall ist umgehend der zuständige Schornsteinfeger zu benachrichtigen. Aber Hauseigentümer sollten schon längst Bescheid wissen: „Ob bestehende Öfen die geforderten Staub- und Kohlenmonoxid-Werte einhalten, hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in der Regel bereits festgestellt“, so Thomas Albrecht, Pressesprecher des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks. „Die Kunden sind also informiert, haben es aber vielleicht wieder vergessen.“
Von der Verordnung betroffen sind laut Albrecht „einfach gesagt alle Öfen, die man auf eine Sackkarre stellen und transportieren kann“. Dazu gehören zum Beispiel Kamin- und Kachelöfen. Ausgenommen sind offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden, und Grundöfen, die einen hohen Wirkungsgrad und große Speichermasse haben. Auch Küchenherde oder Badeöfen müssen nicht ausgetauscht werden.
Wichtig ist, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, was auch bei qualitativ hochwertigen Öfen älteren Datums von namhaften Herstellern der Fall sein kann. „Diese Hersteller bieten teilweise auch Nachrüstsätze mit einem entsprechenden Prüfdokument an“, so Thomas Albrecht. Auch gebe es die Möglichkeit, ältere Öfen mit Feinstaubfiltern auszustatten, die zum Teil mit Strom betrieben werden. Die Kosten dafür rechneten sich aber meistens nicht: „Sie liegen inklusive Einbau des Filters bei grob geschätzt 2500 Euro, dafür bekommt man schon einen hochwertigen neuen Ofen.“
Wer seinen Ofen nachrüsten oder austauschen möchte, sollte nicht bis zum Ende der Frist warten. Lieferengpässe und Wartezeiten können zu Verzögerungen führen, so dass ein nahtloser Übergang vom alten zum neuen Ofen nicht garantiert werden kann. Sollte es auch mit einem neuen Ofen zu Qualmbildung kommen, weiß Thomas Albrecht Rat: „Oft ist der, der vor dem Ofen sitzt, das Problem, weil er feuchtes oder ungeeignetes Holz verbrennt oder die Belüftung falsch einstellt.“
Wer wissen möchte, ob sein Ofen die gesetzlich erlaubten Immissionswerte einhält, kann sich in der Datenbank des Industrieverbands HKI (Haus-, Heiz- und Küchentechnik) erkundigen. Hier werden 7000 Geräte unterschiedlicher Hersteller und ihre wesentlichen Eigenschaften aufgeführt. Dazu gehört auch die Information, ob sie die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte einhalten.