Kaufleute erinnern sich  Mehrwertsteuer veränderte Buchhaltung völlig

| | 04.01.2018 19:53 Uhr | 0 Kommentare
Seit der Einführung im Jahr 1968 muss die Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden, davor schützen auch historische Kassen nicht. DPA-Foto: Karmann
Seit der Einführung im Jahr 1968 muss die Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden, davor schützen auch historische Kassen nicht. DPA-Foto: Karmann
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Scharreler Autohändler Heinrich Meyer erinnert sich an die Steuer-Reform vor 50 Jahren. Die Anforderungen an das Rechnungswesen in den Unternehmen wurden komplexer.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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