Hoffnung für Landwirte 75.000 Euro Gänsefraß-Entschädigung für Rheiderländer
Wildgänse fressen die Weiden von Landwirt Hero Schulte kahl. Weil eine effektive Jagd auf die Vögel verboten ist, hat der Rheiderländer einen Antrag auf Entschädigung gestellt – mit Erfolg.
Rheiderland - Für Hero Schulte aus St. Georgiwold ist es ein Triumph: Das niedersächsische Umweltministerium muss ihm Schadensersatz in Höhe von 75.000 Euro zahlen. Seit Jahren kämpft der Landwirt für den Ausgleich von Fraßschäden durch Wildgänse auf seinen Flächen. Nachdem seine Anträge auf eine umfangreichere Bejagung oder Vergrämung der Gänse abgelehnt wurden, hatte Schulte 2019 den auf Agrarrecht spezialisierten Rechtsanwalt Christian Teppe aus Hamburg eingeschaltet. In Verhandlungen mit der Fachbehörde des niedersächsischen Innenministeriums sei nun eine Entscheidung erwirkt worden, die Signalwirkung fürs Rheiderland haben könnte. Ob die Entschädigung tatsächlich zeitnah gezahlt wird, ist offen. Das Umweltministerium kann den Beschluss nämlich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht anfechten. „Aktuell wird die Entscheidung vom Umweltministerium rechtlich geprüft“, teilt Lotta Cordes, stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums, mit.
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Was und warum
Darum geht es: Landwirt Hero Schulte aus St. Georgiwold kämpft seit Jahren um einen finanziellen Ausgleich von Schäden, die Wildgänse auf seinem Grünland verursachen.
Vor allem interessant für: Landwirte und Naturfreunde
Deshalb berichten wir: Das Innenministerium sieht die Forderungen des Landwirts als berechtigt und hat ihm Schadenersatz in Höhe von 75.000 Euro zugestanden. Die Autorin erreichen Sie unter: t.gettkowski@zgo.de
Zur Vorgeschichte: Schulte bewirtschaftet rund um seinen Hof im Weeneraner Ortsteil St. Georgiwold 80 Hektar Grünland. Eigentlich sind die Flächen für die Versorgung seiner 100 Milchkühe gedacht. Doch immer wieder lassen sich dort Wildgänse nieder, um sich für den Weiterflug in ihre arktischen Brutgebiete Fettreserven anzufuttern. Das Rheiderland zählt zu den wichtigsten Rastgebieten arktischer Wildgänse in Europa. Zu Tausenden lassen sie sich in den Wintermonaten auf dem Grünland nieder. Erst im späten Frühjahr machen sie den Abflug.
Gänse schmälern Ernteertrag
Wo die Wildgänse zugeschlagen haben, bleibt Schulte oft nur eines: nachsäen. Für den 50-Jährigen ist das mit Zeit- und Geldaufwand verbunden. Der erste besonders energiereiche Schnitt im Frühjahr dient als Winterfutter für die Kühe. Doch auf Flächen, auf denen zuvor Gänse geäst haben, fällt der Ertrag mitunter eher mau aus, vor allem, wenn auch noch die Wetterbedingungen in der Wachstumsphase ungünstig sind. Um die Kühe satt zu bekommen, musste der Landwirt nach eigenen Worten in der Vergangenheit sogar schon Futter zukaufen. Und Schulte ist nicht der einzige Betroffene.
Für Flächen, die im Vogelschutzgebiet liegen, erhalten die Rheiderländer Bauern zwar Ausgleichszahlungen, weil dieses Grünland nur eingeschränkt bewirtschaftet werden kann. Die Landwirte kritisieren aber, dass die tatsächlichen Ernteschäden damit längst nicht ausgeglichen werden. „Ich hoffe, dass viele weitere Betroffene eine Entschädigung einfordern“, sagt Hero Schulte. Grundsätzlich bestünde zwar die Möglichkeit, dass die Entscheidung noch angefochten werde und auch dieser Fall vor den Verwaltungsrichtern lande, daran glaubt Schulte aber nicht.
Bürokratischer Aufwand schreckt viele
Klaus Borde hingegen, Vorsitzender des Kreisverbands Leer des Landwirtschaftlichen Hauptvereins, ist weniger optimistisch, dass das Umweltministerium Schulte die Entschädigung tatsächlich zeitnah auszahlt. Borde verweist auf die Erfahrungen mehrerer Rheiderländer Landwirte, die in den zurückliegenden Jahren bereits Ansprüche geltend gemacht haben. „Nicht zuletzt durch coronabedingte Einschränkungen hat das Verwaltungsgericht über die Fälle noch nicht entschieden.“
Trotzdem könne man Betroffene nur ermutigen, eine Entschädigung für ihre finanziellen Einbußen einzufordern. „Das ist aber aufwändig. Ertragseinbußen müssen akribisch dokumentiert und gutachterlich nachgewiesen werden“, macht Borde deutlich. Die Landwirte müssten erst einmal in finanzielle Vorleistung treten. Den bürokratischen Aufwand würden viele seiner Berufskollegen allein aus Zeitgründen scheuen.
Hoffnung für Landwirte
Wie lange Hero Schulte und seine Berufskollegen auf die Entschädigungszahlungen warten müssen und ob sie überhaupt fließen, ist noch unklar. „Sollte es zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommen, muss erst das Ende dieses Verfahrens abgewartet werden, bis es zu einer Zahlung kommen kann“, teilt Nadine Bunzler-Devoucoux, Pressesprecherin des Innenministeriums, auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Und das kann dauern. Wie lange genau sich so ein Verfahren hinzieht, konnte die Pressesprecherin nicht beantworten.
Dennoch gibt es Hoffnung für Betroffene Landwirte. „Lösungen zur besseren Ermittlung und somit auch einfacherem Ausgleich der entstandenen Schäden werden aktuell entwickelt“, so die Pressesprecherin. Bereits seit 2020 würden Berechnungsmodalitäten für die Entschädigungszahlungen auch auf Grünland entwickelt, um betroffenen Landwirten zumindest angemessenen Ausgleich gewähren zu können, wenn die Fraßschäden nicht zu vermeiden seien.
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