Probleme mit den Wildgänsen  Landwirt soll eine Entschädigung erhalten

Steffen Busemann
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Von Steffen Busemann
| 29.12.2022 09:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Schäden durch Gänse auf Hero Schultes Weiden sind hoch – nun soll er dafür entschädigt werden. Foto: Busemann
Die Schäden durch Gänse auf Hero Schultes Weiden sind hoch – nun soll er dafür entschädigt werden. Foto: Busemann
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Schäden durch Gänse: Hero Schulte aus dem Rheiderland stehen 75.000 Euro Schadensersatz zu. Ob er das Geld bekommt, ist aber offen. Auch andere Landwirte warten auf die Zahlung.

Rheiderland - Dieses Urteil könnte eine hohe Signalwirkung entfachen: Weil Wildgänse die Weiden von Landwirt Hero Schulte aus St. Georgiwold kahl gefressen haben, wurde das Umweltministerium dazu verdonnert, ihm 75.000 Euro als Schadensersatz auszuzahlen. Dass das auch passieren wird, ist allerdings noch ungewiss, wie Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen.

Aber der Reihe nach. Seitdem die rot-grüne Regierung 2013 beschlossen hat, dass bestimmte wild lebende Gänsearten wie etwa Nonnen- und Blässgänse nicht mehr bejagt werden dürfen, haben Landwirte immer wieder große Probleme mit der hohen Population, die sich zur Rast auf die Weiden setzt. Das Rheiderland ist davon in vielen Bereichen wegen der Küstennähe besonders schwer betroffen.

Mehrfach Anträge beim Landkreis Leer gestellt

Zwar können sich Landwirte durch Ausgleichszahlungen und das sogenannte Rastspitzenmodell einen Teil des Geldes zurückholen, doch für viele Betroffene ist diese Summe deutlich geringer als der Kostenaufwand durch die entstandenen Schäden.

Hero Schulte hatte deshalb mehrfach Anträge beim Landkreis Leer gestellt, um diesem Problem entgegenzuwirken. Unter anderem beantragte er, die Gänse zumindest in festgelegten Zeiträumen abschießen zu dürfen oder sie durch laute Geräusche zu vergrämen. Weil all diese Anträge auf eine eigenhändige Reduzierung der Population seitens Schulte vom Kreis Leer allerdings abgelehnt wurden, stellte er einen Antrag auf Schadensersatz. „Ich war sehr enttäuscht und habe keinen anderen Weg mehr gesehen“, sagt er. „Hero Schulte hat diesen Entschädigungsantrag 2019 bei uns eingereicht und wir haben ihn geprüft“, teilte Kreissprecher Philipp Koenen auf Nachfrage mit. Weil der Kreis aber nicht entschädigungspflichtig ist, wurde der Antrag eine Stufe höher an das Innenministerium des Landes weitergeleitet.

75.000 Euro Schadensersatz

Dieses Jahr wurde dann vor der Enteignungsbehörde des Innenministeriums verhandelt, auch zwei Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leer nahmen an dem Verfahren teil. Das Ergebnis: Hero Schulte, der sich einen Fachanwalt für Agrarrecht mit ins Boot geholt hatte, bekam Recht. Es wurde beschlossen, dass das Umweltministerium, das in diesem Fall für Entschädigungszahlungen zuständig ist, die von Schulte eingeforderten 75.000 Euro Schadensersatz zahlen muss.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, wie ähnliche Fälle zeigen, die sich bereits seit rund vier Jahren hinziehen. Mehrere Landwirte aus dem Rheiderland, unter anderem Amos Venema aus Jemgumgaste, waren damals ähnlich weit gekommen und sollten Entschädigungen in Höhe von 40.000 Euro vom Umweltministerium ausgezahlt bekommen. Dieses legte allerdings Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. „Seitdem schiebt das Verwaltungsgericht diese Klage vor sich hin und es passiert seit Jahren nichts“, ist Venema enttäuscht, dass er von dem Geld bis heute nichts gesehen hat.

Positive Signalwirkung für Landwirte

Klaus Borde, Kreisvorsitzender des Landwirtschaftlichen Hauptvereins, hofft auf einen positiven Ausgang der Verfahren und auf eine positive Signalwirkung für Landwirte, die ebenfalls stark von Schäden durch Wildgänse betroffen sind. Als langfristige Lösung müsse sich das Land Niedersachsen aber mit den Vertretern der Landwirtschaft an einen Tisch setzen und an einer Lösung feilen. „Es ist sicherlich nicht leicht, eine Lösung zu finden. Wenn nur das Jagen wieder erlaubt ist, und die Landwirte keine Prämien mehr bekommen, machen sie trotzdem durch den Mehraufwand viele Verluste.“ Im Optimalfall müsse ein Maßnahmen-Mix aus höheren Prämien, einer Jagderlaubnis und einem überarbeiteten Rastspitzenmodell erarbeitet werden. In einem sind sich alle drei Rheiderländer Landwirte definitiv einig: „Jeder Bauer hat das Recht, seine Schäden komplett ersetzt zu bekommen.“

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