Diebstahl vor Gericht  Kleinkind im Kinderwagen klaute am meisten

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 26.12.2022 16:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein 14-jähriges Mädchen aus Garrel musste sich vor dem Amtsgericht Cloppenburg verantworten. Gemeinsam mit ihren Verwandten war sie auf Diebestour in Geschäften unterwegs gewesen. Foto: Höffmann
Ein 14-jähriges Mädchen aus Garrel musste sich vor dem Amtsgericht Cloppenburg verantworten. Gemeinsam mit ihren Verwandten war sie auf Diebestour in Geschäften unterwegs gewesen. Foto: Höffmann
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Vor Gericht musste sich eine Jugendliche aus Garrel verantworten. Immer wenn sie bei ihren Verwandten in Hildesheim zu Besuch war, zog die Familie los, um in Läden zu stehlen. Das hat Konsequenzen.

Garrel/Cloppenburg. Immer, wenn sie Verwandte in Hildesheim besuchte, kam es zu Diebstahltaten: Jetzt hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht die 14-Jährige aus Garrel wegen ihrer Beteiligung an den zahlreichen Diebstählen zur Ableistung von Sozialstunden und zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verurteilt. Außerdem muss sich die 14-Jährige in Zukunft von den Verwandten in Hildesheim fernhalten. Der Besuch dort soll der jungen Angeklagten nicht gut tun.

Für die 14-Jährige gilt nach dem Jugendrecht das Wohnort-Prinzip: Egal, wo Jugendliche Taten begehen, sie müssen sich vor dem Gericht verantworten, das für ihren Wohnort zuständig ist. Das ist anders als bei Erwachsenen. Die müssen sich dort verantworten, wo sie die Taten begehen. Die älteren Verwandten der 14-Jährigen, mit denen sie zusammen in Hildesheim gestohlen hat, stehen deshalb in Hildesheim vor Gericht.

Kleinkind klaute am meisten

Alle, die über 14 Jahre alt und damit strafmündig sind, müssen sich für die Diebstähle juristisch verantworen – außer der vierjährigen Tochter einer Verwandten der 14-Jährigen. Die Vierjährige hatte den Feststellungen zufolge am meisten gestohlen, kann dafür aber nicht bestraft werden. Während die 14-Jährige in Hildesheim war, zog sie dort zusammen mit ihren älteren Verwandten durch die Supermärkte, um zu stehlen. Die kleine Bande hatte einen Kinderwagen dabei.

Der sollte eigentlich für die Vierjährige gedacht gewesen sein. Aber das diente nur der Tarnung. Tatsächlich hatte der Kinderwagen den Zweck, die Beute zu verstecken. Von den Diebstählen lagen dem Gericht Videofilme einer Überwachungskamera vor. Darauf ist zu sehen, wie alle Beteiligten Waren im Kinderwagen versteckten – am meisten die Vierjährige.

Taten waren gefilmt worden

Im Prozess vor dem Amtsgericht Cloppenburg hat die 14-Jährige Garrelerin zunächst alle Vorwürfe bestritten. Angesichts der Videos aus den Überwachungskameras musste sie jedoch alle Taten einräumen. Man habe kein Geld gehabt und nur Lebensmittel und Windeln für die Kinder gestohlen, erklärte die 14-Jährige. Sichtung und Auswertung der Beute ergab dann aber, dass auch viel Bier, Spirituosen und Energy-Getränke gestohlen worden waren.

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