Berlin  Prozess gegen „Letzte Generation“: Aktivisten wollen als Laien-Anwälte einspringen

Marie Busse
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Von Marie Busse
| 20.12.2022 18:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Seit Monaten blockieren Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ Straßen. Foto: dpa/Lennart Preiss
Seit Monaten blockieren Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ Straßen. Foto: dpa/Lennart Preiss
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Die Straßenblockaden der „Letzten Generation“ sorgen seit Monaten für Aufsehen. Vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten kam es zum zweiten Prozess gegen Aktivistin Sonja Manderbach. Sie brachte statt eines Anwalts weitere Klimaschützer mit.

Es war eine gewisse Routine zu erkennen im Berliner Amtsgericht Tiergarten: Der zweite Prozess gegen Sonja Manderbach, Klimaaktivistin der „Letzten Generation“, stand an. Auf den Stühlen vor dem Sitzungssaal 2092 saßen Unterstützer, an der Wand lehnten sieben Polizisten, die als Zeugen aussagen sollten, dazwischen postierten sich Journalisten – einige mit Kamera, andere mit Zettel und Stift.

Diesmal kam Manderbach allerdings ohne Anwalt. Dafür hatte sie zwei Laienverteidiger mitgebracht. Die beiden Männer seien zwar keine Anwälte, aber durch Aktionstrainings und Fortbildungen geeignet, sie zu verteidigen, argumentierte Manderbach in ihrem Antrag auf Zulassung als Wahlverteidiger. Edmund Schultz, den selbst Prozesse wegen seiner Protestaktionen erwarten, gehörte zu dem gewünschten Verteidiger-Duo. Die Richterin sah das völlig anders: „Es liegen keinerlei Nachweise über Sachkunde vor und daher wird der Antrag abgelehnt.“

Somit musste sich die 45-Jährige allein gegen die Vorwürfe der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verteidigen. Laut Anklage soll Manderbach Ende Januar dieses Jahres bei den ersten Aktionen der „Letzten Generation“ in vier Fällen Straßen blockiert und sich dabei in einem Fall festgeklebt haben. Alle vier Taten fanden in Berlin statt. Wegen dieser Protestaktionen war ein Strafbefehl erlassen worden. Weil die Oldenburgerin Einspruch eingelegt hatte, kam es zur mündlichen Verhandlung.

Die 45-Jährige bestritt die Taten nicht, begründete sie aber in ihrer emotionalen Erklärung mit der drohenden Klimakatastrophe. „Der zivile Widerstand muss stören, um auf die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen“, sagte sie. Das Gericht nahm ihre Warnung vor dem möglichen Weltuntergang behördlich-nüchtern hin und ging zur Beweisaufnahme über.

Da zeigte sich das Grundproblem des Prozesses: Die Angeklagte und das Gericht sprachen nicht über die selben Dinge. Während Manderbach ihre Aktionen mit der drohenden Apokalypse begründete und erklärte, es gebe keine anderen Mittel, argumentieren Staatsanwaltschaft und Gericht mit den Paragrafen der Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nicht einmal simple Befragungen waren so möglich. Die Richterin fragte etwa die Angeklagte: „Haben Sie sich festgeklebt?“ Manderbach erwiderte: „Ich habe Widerstand geleistet“.

In ihrem Urteil äußerte die Richterin schließlich doch Verständnis für die Aktionen der „Letzten Generation“: „Ich finde Ihre Fernziele richtig, aber die Mittel sind einfach falsch“, sagte sie und verurteilte Manderbach zu 80 Tagessätzen zu je 25 Euro – also insgesamt 2000 Euro. Manderbach kündigte an, Berufung einzulegen, dann müsste sie nochmal zum Amtsgericht Tiergarten. Im Januar wird sie ohnehin wieder da sein, es werden noch weitere Strafbefehle wegen der Protestaktionen verhandelt werden. Die Richterin nahm es gelassen: „Wenn wir uns jetzt weiterhin jeden Monat sehen, gehen wir in einem Jahr bestimmt mal einen Kaffee trinken“, sagte sie.

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