Urlaubsansprüche Richter sorgen für Klarheit

Thomas Ludwig
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Ein Kommentar von Thomas Ludwig
| 20.12.2022 17:21 Uhr | 0 Kommentare
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Jahreszeit - und wichtig für die Erholung vom Arbeitsleben. Foto: Woitas/dpa
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Jahreszeit - und wichtig für die Erholung vom Arbeitsleben. Foto: Woitas/dpa
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Urlaubsansprüche von Beschäftigten verfallen nicht automatisch nach drei Jahren. Das hat das oberste deutsche Arbeitsgericht nun festgestellt – aus guten Gründen.

Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
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