20-Jährige stand vor Landgericht Mutter aus dem Saterland muss nicht mit ihren Kindern ins Gefängnis
Die Berufung für eine 20-Jährige ging vor dem Landgericht Oldenburg gut aus: Ihre Haftstrafe, die sie wegen Betrugs vor dem Amtsgericht kassiert hatte, wird zur Bewährung ausgesetzt.
Saterland/Cloppenburg/Oldenburg - Eine junge Mutter aus dem Saterland muss mit ihren beiden kleinen Kindenr doch nicht ins Gefängnis. Das Oldenburger Landgericht hat am Donnerstag ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes abgeschwächt und die Vollstreckung der verhängten Strafe von einem Jahr Haft zur Bewährung ausgesetzt. Nach dem ersten Urteil hätte die Angeklagte das eine Jahr Haft noch verbüßen müssen.
Nach dem ersten Urteil war überlegt worden, was mit den beiden kleinen Kindern passiert, wenn die Angeklagte im Gefängnis sitzt. Eine Lösung wäre gewesen, dass die 20-jährige Angeklagte ihre Kinder mit ins Gefängnis nimmt. Das ist in einigen Frauengefängnissen möglich. Aber kleine Kinder hinter Gitter? Zum Glück bleibt das jetzt der jungen Mutter erspart.
Sie wurde oft verurteilt
Das erste Urteil des Cloppenburger Jugendgerichtes sei aber nicht unverhältnismäßig gewesen, hieß es in Oldenburg. Jahrelang hatte die 20-Jährige Internet-Betrügereien begangen. Sie bot Ware an, kassierte Vorkasse, verschickte die Ware aber nicht. Immer wieder war ihr gesagt worden, dass das böse enden könne. Nach zahlreichen Verurteilungen zu Geld- und Bewährungsstrafen war es dann so weit: Das Cloppenburger Jugendgericht versagte der Angeklagten, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Im ersten Prozess war nicht zu erkennen gewesen, was für eine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe hätte sprechen können. Gegen das Cloppenburger Urteil hatte die Angeklagte Berufung eingelegt.
Am Donnerstag konnte die 20-Jährige dagegen viel Positives berichten. So habe sie sich von dem straffälligen Kindesvater getrennt, erlebe große Unterstützung durch Angehörige, habe den Drogen abgeschworen und kümmere sich intensiv um ihre Kinder.
Positives Bild vermittelt
Das alles konnte die Bewährungshilfe bestätigen. Diese zeichnete ein äußerst positives Bild von der Angeklagten. Die 20-Jährige hat auch eine Therapie angeschoben, die sie stabilisieren solle. Sie kümmert sich den Feststellungen zufolge verantwortungs- und liebevoll um ihre Kinder. Das älteste Kind ist in der Kindertagesstätte, das jüngste brachte sie zur Verhandlung mit. Zwischen Mutter und Kind besteht offensichtlich ein inniges Verhältnis.
Das Oldenburger Landgericht setzte die Haftstrafe dann zur Bewährung aus.